Zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt
Beleidigung und vesuchte Nötigung von drei Türkinnen und Verstoß gegen Waffengesetz

aus: Waldeckische Landeszeitung vom 14. Mai 2005


Bad Arolsen / Diemelstadt (ah). Wegen Beleidigung und versuchter Nötigung von drei türkischen Frauen sowie unerlaubten Waffenbesitzes wurde der 30-jährige T. gestern vom Amtsgericht Bad Arolsen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der mitangeklagte 33-jährige H. blieb dem gestrigen Gerichtstermin unentschuldigt fern, daher wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt und Haftbefehl erlassen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass T. und H. am 4. März 2004 gegen 1.30 Uhr nach einer Feier mit alkoholischen Getränken im Clubraum des Hauses an der Mittelstraße in Wethen derart gegen die Tür der im gleichen Gebäude lebenden türkischen Familie D. geschlagen haben, dass sie oben aus den Angeln gedrückt wurde. Ferner hätten sie gegen die Tür uriniert und die Mutter nebst den in der Wohnung lebenden beiden Töchtern als "Schlampen" und "Nutten" beschimpft.
Die Angeklagten hätten gedroht, die Tür kaputtzumachen, wenn die Frauen diese nicht öffneten, erklärte Richter Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling. Schließlich hätten sie die Vergewaltigung der Türkinnen angedroht und erklärt, die Frauen könnten sich dann in Wethen "verkaufen".
Durch die Aussagen der drei Zeuginnen sei eindeutig die Darstellung der Lebensgefährtin des T. widerlegt worden, wonach dieser zum fraglichen Zeitpunkt im Bett gewesen sei und nichts von dem Vorfall mitbekommen habe. Die Frauen hätten zweifelsfrei die beiden Angeklagten an deren Stimmen erkannt und hätte diese durch einen Spalt zwischen Tür und Rahmen gesehen.
Gegen die Erklärung von T. ("Ich habe die Tat nicht begangen.") stehe die Aussage von H., dass beide vor der Tür gestanden hätten. Die drei Frauen hätten derart Angst bekommen, dass sie aus dem Haus geflüchtet und schließlich ganz aus Wethen weggezogen seien, erklärte Richter Kalhöfer-Köchling.
Im April 2004 war bei einer polizeilichen Durchsuchung der Wohnung von T. ein so genanntes Butterflymesser mit doppelseitig geschärfter Klinge gefunden und beschlagnahmt worden. Die Aussage, T. habe dies nicht gewusst, ließ der Richter nicht gelten. Schließlich sei er schon wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt worden.
Die Freiheitsstrafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. T. sei knapp drei Wochen vor den Vorkommnissen des 4. März 2004 wegen einer Trunkenheitsfahrt vom Amtsgericht Warburg zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt worden. Aus dem Strafregister geht nach Auskunft des Richters außerdem hervor, dass der Vater von zwei Kindern unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge 1993 vom Landgericht Kiel zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe und später wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu eineinhalb Jahren verurteilt worden sei. Zuletzt sei er am 1. März vom Amtsgericht Arolsen zu acht Monaten ohne Bewährung wegen Körperverletzung verurteilt worden, wobei dieser Richterspruch noch nicht rechtskräftig sei. T. lasse sich nicht von Urteilen beeindrucken, stellte der Richter fest.
Kalhöfer-Köchling blieb damit unter der Forderung des Staatsanwalts Ulrich Hübenthal, der ein Jahr gefordert hatte. Ob politisch motiviert oder nicht, für die Tat gebe es keine Entschuldigung. Durch das ganze Leben des Angeklagten ziehe sich eine "menschenverachtende Einstellung".
Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, weil die Zeugenaussagen zweifelhaft seien. Für den Fall einer Verurteilung sei noch einmal eine Bewährung angemessen. Viele Taten lägen schon länger zurück, zudem lebe der Angeklagte in einer festen Beziehung und eine Tätigkeit in dem Haus übernommen.
Das gestern abgetrennte Verfahren gegen den außerdem angeklagten H. müsste noch in der kommenden Woche fortgesetzt werden, sollte der Prozess gegen ihn nicht noch einmal aufgerollt werden. H. war in den vergangenen Monaten mehrfach nicht erschienen, woraufhin die Eröffnung des Hauptverfahrens mehrfach verschoben werden musste. Der 33-Jährige aus Wedel, der wie T. der rechtsradikalen Szene nahestehen soll und einschlägig vorbestraft ist, muss sich noch wegen eines weiteren Vorfalls im Dezember 2003 verantworten. Vorgeworfen werden ihm Körperverletzung und Beleidigung der türkischen Mutter in dem Wethener Wohnhaus.


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