Zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt
Beleidigung und vesuchte Nötigung von drei Türkinnen und Verstoß
gegen Waffengesetz
aus: Waldeckische Landeszeitung vom 14. Mai 2005
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass T. und H. am 4. März 2004 gegen
1.30 Uhr nach einer Feier mit alkoholischen Getränken im Clubraum des
Hauses an der Mittelstraße in Wethen derart gegen die Tür der
im gleichen Gebäude lebenden türkischen Familie D. geschlagen haben,
dass sie oben aus den Angeln gedrückt wurde. Ferner hätten sie
gegen die Tür uriniert und die Mutter nebst den in der Wohnung lebenden
beiden Töchtern als "Schlampen" und "Nutten" beschimpft.
Die Angeklagten hätten gedroht, die Tür kaputtzumachen, wenn die
Frauen diese nicht öffneten, erklärte Richter Karl-Heinz
Kalhöfer-Köchling. Schließlich hätten sie die Vergewaltigung
der Türkinnen angedroht und erklärt, die Frauen könnten sich
dann in Wethen "verkaufen".
Durch die Aussagen der drei Zeuginnen sei eindeutig die Darstellung der
Lebensgefährtin des T. widerlegt worden, wonach dieser zum fraglichen
Zeitpunkt im Bett gewesen sei und nichts von dem Vorfall mitbekommen habe.
Die Frauen hätten zweifelsfrei die beiden Angeklagten an deren Stimmen
erkannt und hätte diese durch einen Spalt zwischen Tür und Rahmen
gesehen.
Gegen die Erklärung von T. ("Ich habe die Tat nicht begangen.") stehe
die Aussage von H., dass beide vor der Tür gestanden hätten. Die
drei Frauen hätten derart Angst bekommen, dass sie aus dem Haus
geflüchtet und schließlich ganz aus Wethen weggezogen seien,
erklärte Richter Kalhöfer-Köchling.
Im April 2004 war bei einer polizeilichen Durchsuchung der Wohnung von T.
ein so genanntes Butterflymesser mit doppelseitig geschärfter Klinge
gefunden und beschlagnahmt worden. Die Aussage, T. habe dies nicht gewusst,
ließ der Richter nicht gelten. Schließlich sei er schon wegen
Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt worden.
Die Freiheitsstrafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
T. sei knapp drei Wochen vor den Vorkommnissen des 4. März 2004 wegen
einer Trunkenheitsfahrt vom Amtsgericht Warburg zu einer dreimonatigen
Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt worden. Aus dem Strafregister
geht nach Auskunft des Richters außerdem hervor, dass der Vater von
zwei Kindern unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge 1993
vom Landgericht Kiel zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe und später wegen
gemeinschaftlicher Körperverletzung zu eineinhalb Jahren verurteilt
worden sei. Zuletzt sei er am 1. März vom Amtsgericht Arolsen zu acht
Monaten ohne Bewährung wegen Körperverletzung verurteilt worden,
wobei dieser Richterspruch noch nicht rechtskräftig sei. T. lasse sich
nicht von Urteilen beeindrucken, stellte der Richter
fest.
Kalhöfer-Köchling blieb damit unter der Forderung des Staatsanwalts
Ulrich Hübenthal, der ein Jahr gefordert hatte. Ob politisch motiviert
oder nicht, für die Tat gebe es keine Entschuldigung. Durch das ganze
Leben des Angeklagten ziehe sich eine "menschenverachtende Einstellung".
Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, weil die Zeugenaussagen
zweifelhaft seien. Für den Fall einer Verurteilung sei noch einmal eine
Bewährung angemessen. Viele Taten lägen schon länger zurück,
zudem lebe der Angeklagte in einer festen Beziehung und eine Tätigkeit
in dem Haus übernommen.
Das gestern abgetrennte Verfahren gegen den außerdem angeklagten H.
müsste noch in der kommenden Woche fortgesetzt werden, sollte der Prozess
gegen ihn nicht noch einmal aufgerollt werden. H. war in den vergangenen
Monaten mehrfach nicht erschienen, woraufhin die Eröffnung des
Hauptverfahrens mehrfach verschoben werden musste. Der 33-Jährige aus
Wedel, der wie T. der rechtsradikalen Szene nahestehen soll und einschlägig
vorbestraft ist, muss sich noch wegen eines weiteren Vorfalls im Dezember
2003 verantworten. Vorgeworfen werden ihm Körperverletzung und Beleidigung
der türkischen Mutter in dem Wethener Wohnhaus.
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