Links
Mit vielen weiteren Infos:
https://www.bayern-pflege-wohnen.de/beratungsschwerpunkte/ambulant-betreute-wohngemeinschaften-abwg/
Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG)
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Wohnform, mit dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt unter Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen zu ermöglichen. In ambulant betreute Wohngemeinschaften leben zwei bis zwölf Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf selbstbestimmt oder „trägergesteuert“. Der Unterstützungs- und Pflegebedarf wird dabei durch Dienstleistungsunternehmen (z.B. ambulante Pflegedienste), aber auch durch Unterstützung von An- und Zugehörigen oder Ehrenamtlichen gedeckt. Die Mieter*innen teilen sich Wohn-/Essbereich und Küche, während die Privatzimmer individuell gestaltet werden können.
https://www.pflege-in-hessen.de/formen-der-pflege/ambulant-betreute-wohngruppen/
Ambulant betreute Wohngruppen (Pflege-WG’s) – Zuschüsse zum Wohnungsumbau
Der Wunsch, im Alter möglichst selbstbestimmt zu leben, führt Menschen, die nicht mehr allein leben können, aber auch keine stationäre Pflege benötigen, zu einer neuen Form des Lebens in einer gemeinsamen Wohngruppe, den sogenannten Pflege-Wohngemeinschaften (Pflege-WG), zueinander. Gleichaltrige leben hier zusammen und organisieren gemeinsam die notwendige Unterstützung, ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.
So kann jedem Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen zusätzlich zu den anderen Leistungen ein Wohngruppenzuschlag von monatlich 224 Euro gewährt werden, sofern eine Pflegekraft in der Wohngruppe tätig ist. Damit kann eine Person finanziert werden, die in der Pflege-WG z.B. organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernimmt. Anspruch auf diese Leistung haben bereits Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1.
Jeder Pflegebedürftige, der sich an der Gründung einer solchen Wohngruppe beteiligt, kann einmalig eine Förderung von bis zu 2.613 Euro, max. 10.452 Euro pro Gruppe, erhalten. Dieser Zuschuss wird zusätzlich zu den evtl. Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewährt. Der Zuschuss kann bereits ab Pflegegrad 1 bezogen werden. Über Einzelheiten und die Verfahrensweise informiert die zuständige Pflegekasse.
Zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes (etwa beim Einbau breiter Türen für Rollstuhlfahrer) in einer solchen Wohngruppe kann jeder Pflegebedürftige einen Zuschuss von max. 4.180 Euro, jedoch begrenzt auf einen Höchstbetrag von 16.720 Euro, erhalten.
Voraussetzungen für die Anerkennung als Wohngruppe sind, dass:
die WG den Zweck verfolgt, gemeinschaftlich eine ambulante pflegerische Versorgung für die Wohngruppe zu organisieren,
die Pflegebedürftigen bzw. die Wohngemeinschaft unabhängig darüber entscheiden können, welche Pflege- und Betreuungsleistungen für die Bewohner erbracht und welche Anbieter dafür ausgewählt werden.
https://demenz-wg-hessen.de/
Hessische Fachstelle für Demenz-WGs
Mit der am 1. September 2016 gegründeten Fachstelle für selbstverwaltete ambulant betreute Wohn-Pflege-Gruppen sollen Initiatoren und Projektverantwortliche in Hessen beim Aufbau und der Organisation unterstützt werden. Damit verbunden ist das Ziel, weitere Wohngemeinschaften zu fördern und niedrigschwellige Zugänge für die Gründung von selbstorganisierten Wohn-Pflege-Gruppen zu schaffen.
Bestehende Wohngemeinschaften können bei der Organisation ihrer WG begleitet und bei Fragen beraten werden. In Kooperation mit u.a. Vertretern aus Kommunen, Krankenkassen und Wohnungsbaugesellschaften soll die Entstehung von neuen selbstverwalteten ambulanten Wohngemeinschaften gefördert werden.
Als Fachstelle stehen wir mit Information und Beratung oder je nach Bedarf auch mit einer Weitervermittlung an geeignete Anlaufstellen in Ihrer Nähe als Ansprechpartner zur Verfügung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung_(Deutschland)#Leistungen_in_ambulant_betreuten_Wohneinrichtungen_(%E2%80%9EPflege-WG%E2%80%9C)
Leistungen in ambulant betreuten Wohneinrichtungen („Pflege-WG“)
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wurde der § 38a SGB XI eingeführt: Hier soll das Zusammenleben mehrerer Pflegebedürftiger in einer betreuten Wohngemeinschaft gefördert und dadurch die gegenseitige Hilfe unterstützt werden. Dieses Modell hat sich etwa bei Demenzwohngemeinschaften bewährt. Zur Deckung der organisatorischen Kosten der Pflege-WG erhalten Bewohner von der Pflegeversicherung neben den Leistungen zur Deckung der eigenen Pflege[41] einen sogenannten Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro, wenn die Pflege-WG folgende Voraussetzungen erfüllt:
Der Pflegebedürftige muss Leistungen zur häuslichen Pflege der Pflegeversicherung beziehen.
Es muss ein Betreuer vorhanden sein, der organisatorische Aufgaben der WG übernimmt; die Voraussetzung, dass der Betreuer die Bewohner auch tatsächlich selbst pflegen muss, ist zwischenzeitlich entfallen. Das heißt, in einer Pflege-WGs werden die Bewohner im Alltag durch eine Präsenzkraft unterstützt – unabhängig von der pflegerischen Versorgung.[43]
Es darf sich nicht um eine Einrichtung der teilstationären oder stationären Pflege handeln.
Der Wohngruppenzuschlag bleibt nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts bei anderen Sozialleistungen (insbesondere der Hilfe zur Pflege) als Einkommen unberücksichtigt.[44]
Im Regelfall schließt das Wohnen in einer Pflege-WG die parallele Inanspruchnahme teilstationärer Leistungen aus. Nur in Ausnahmefällen können teilstationäre Leistungen bewilligt werden, wenn die Versorgung in der Pflege-WG aufgrund besonderer Umstände nicht gewährleistet ist.
Man unterscheidet Pflege-WGs in anbieterverantwortete und selbstverantwortete Pflege-WGs. Eine anbieterverantwortete Pflege-WG wird durch einen Betreiber geleitet, die Einhaltung der im Landesgesetz verankerten Vorschriften wird von der Heimaufsicht überwacht. Eine selbstverantwortete Pflege-WG hingegen wird von den Bewohnern bzw. ihren Angehörigen selbst verwaltet und unterliegt nicht der Heimaufsicht.[43]
Wie eine im Auftrag des Bundesministerium für Gesundheits angefertigte Studie zeigte, ist in allen Bundesländern die Mehrheit der ambulant betreuten Pflege-WGs an Menschen mit Demenz ausgerichtet (Stand: 2017).[45.1] Sehr wenige richten sich speziell an andere Zielgruppen, etwa an Pflegebedürftige mit Behinderung, an Intensivpatienten oder an Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund.[45.2] 41,2 % der Pflege-WGs sind Mitglied in einem Verband.[45.2] Etwa 90 % der Pflege-WGs ließen sich bei der Gründung durch eine oder mehrere Institutionen beraten, am häufigsten von der zuständigen (Heimaufsichts-)Behörde oder von bereits bestehenden WGs, seltener von Wohlfahrtsverbänden, Fachberatungsstellen für Wohngemeinschaften oder anderen Institutionen.[45.3] Etwa ein Viertel der Pflege-WGs gibt an, dass bei Konflikten eine Moderation durch externe Personen erfolgt.[45.4]
Videos
https://www.youtube.com/watch?v=2eiCJFLwi4w
Pflege-WG – ein gutes Beispiel?
Rund 650 Pflege-WGs gibt es bereits in Nordrhein-Westfalen. Im Selfkant, nahe an der niederländischen Grenze, hat eine Pflegefachkraft so eine WG gegründet. Eine Alternative zum Pflegeheim – die kostengünstig und persönlich sein soll.
Quelle: WDR Fernsehen
Dauer: 5:18 Minuten
https://www.bring-together.de/de/info/wohnformen/gefoerderte-pflege-wg
Geförderte Pflege-WG – eine Alternative für das Alter
- September 2024 Lesezeit: 3:40 min Wohnformen, Share
Gemeinsam statt einsam – das ist das Motto einer Pflege-WG. Diese Wohnform bietet älteren Menschen eine selbstbestimmte Alternative zum Pflegeheim und wird von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt. Aber was macht eine geförderte Pflege-WG so attraktiv? [inkl. Video]
Was sind die Vorteile einer geförderten Wohngruppe?
Wer kann in eine geförderte Pflege-WG einziehen?
Finanzielle Förderung: Welche Zuschüsse gibt es?
Ist eine Pflege-WG die richtige Wahl für Sie?
Fazit: Pflege-WGs – eine Alternative mit bring-together
Geförderte Pflege-WGs: Selbstbestimmt leben im Alter | Video
Was ist eine geförderte Pflege-Wohngruppe?
Eine Pflege-WG ist eine Wohnform, in der Menschen mit Pflegegrad , oft unterstützt von Angehörigen oder anderen Bewohnern, zusammen in einer Wohnung oder einem Haus leben. Anders als im Pflegeheim bestimmen Sie in der Pflege-WG selbst, wie der Alltag organisiert und die Pflege gestaltet wird. Ein großer Vorteil ist die Flexibilität: Sie können selbst entscheiden, mit welchen Personen Sie zusammenleben möchten und wie viel Unterstützung Sie benötigen.
Was sind die Vorteile einer geförderten Wohngruppe?
Sie können in Ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben, auch nah bei Familie und Freunden.
Sie bestimmen, mit wem und wie Sie zusammenleben möchten.
Gemeinschaft steht im Mittelpunkt: Es ist immer jemand da, mit dem Sie den Alltag teilen und Aktivitäten unternehmen können.
Sie gestalten Ihren Tagesablauf und die Pflege aktiv mit – kein Starres Pflegeheim-Muster.
Auch Angehörige ohne Pflegegrad können in die WG einziehen.
Wer kann in eine geförderte Pflege-WG einziehen?
Eine geförderte Pflege-WG besteht aus mindestens drei und maximal zwölf Bewohnern, die einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben. Interessant ist, dass auch Menschen ohne Pflegegrad, wie Angehörige, in diese Wohngemeinschaften einziehen können – jedoch ohne Anspruch auf finanzielle Unterstützung der Pflegekasse.
Wichtig zu wissen : Die Bewohner müssen die Wohngruppe bewusst zum Zweck der gemeinsamen Betreuung gründen. Es reicht nicht, wenn beispielsweise ein Ehepaar und ein einheimischer bereits zusammenleben und sich einfach zur Pflege-WG erklären. Mindestens eine Person muss neu dazukommen (BSG-Urteil vom 18.02.2016 B3P5/14R ).
Finanzielle Förderung: Welche Zuschüsse gibt es?
Die Pflegekasse unterstützt mit verschiedenen Leistungen die Gründung einer Pflege-WG. Somit ist die Pflegekasse der erste Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse und finanzielle Unterstützung geht.
Wer eine Pflege-WG begründen möchte, kann von der einmaligen Anschubfinanzierung profitieren. Pro Person werden bis zu 2.613 Euro mit Pflegegrad gewährt, maximal jedoch 10.452 Euro für die gesamte Wohngruppe. Diese Förderung soll den Start erleichtern und kann beispielsweise für Umbaumaßnahmen oder organisatorische Aufgaben genutzt werden. Die Antragstellung sollte innerhalb eines Jahres nach Gründung erfolgen.
Jede pflegebedürftige Person in der WG erhält auf Antrag monatlich 224 Euro , die für die Anstellung einer Wohngruppenleitung verwendet werden kann. Diese Person übernimmt organisatorische Aufgaben wie die Planung von Fremdfirmen oder die Koordination von Pflegediensten. Dabei darf der Wohngruppenzuschlag nur für die gemeinschaftliche Organisation genutzt werden, nicht für die individuelle Pflege.
Bis zu 4180 Euro pro Person (max. 16.720 Euro pro WG) können für Umbaumaßnahmen beantragt werden, die die Pflege zu Hause erleichtern. Dies kann zum Beispiel ein barrierefreies Bad oder eine rollstuhlgerechte Küche sein. Sollte sich die Pflegesituation ändern, wie etwa der Bedarf einer Rampe für den Rollstuhl, kann ein weiterer Zuschuss beantragt werden.
Ein besonderer Vorteil in der Pflege-WG ist das sogenannte Pooling : Bewohner können ihre Pflegeleistungen zusammenlegen, um Zeit und Kosten zu sparen . Das bedeutet, dass beispielsweise mehrere Personen denselben Pflegedienst beauftragen und sich so zusätzliche Betreuungszeiten leisten können. Auch bei hauswirtschaftlichen Aufgaben wie dem Kochen können so effizientere Lösungen gefunden werden.
Ist eine Pflege-WG die richtige Wahl für Sie?
Das Leben in einer Pflege-WG ist nicht für jeden geeignet. Es erfordert Offenheit, sich auf andere Menschen einzulassen, und die Bereitschaft, im Alltag Kompromisse einzugehen. Hier einige Überlegungen, die Ihnen helfen können, diese Frage für sich zu beantworten:
Eine Pflege-WG ist ideal, wenn Sie:
Offen für Kompromisse sind: Gemeinschaftliches Wohnen bedeutet, dass Sie sich mit den anderen Bewohnern abstimmen müssen, sei es bei der Planung des Tages oder der Pflege. Sie teilen sich Räume und treffen gemeinsame Entscheidungen.
Aktiv bleiben möchten: In vielen Pflege-WGs wird erwartet, dass Sie sich, je nach Ihren Möglichkeiten, im Alltag einbringen. Das kann in der Küche, im Garten oder bei der Organisation des Alltags sein.
Fazit: Pflege-WGs – eine Alternative mit bring-together
Die von der Pflegeversicherung geförderte Pflege-Wohngemeinschaft kann unter den richtigen Voraussetzungen eine hervorragende Betreuungsform für Ihre Angehörigen sein. Sie bietet nicht nur eine selbstbestimmte und gemeinschaftliche Lebensweise, sondern auch finanzielle Entlastung durch verschiedene Zuschüsse. Wenn Sie bereits eine geeignete Immobilie besitzen oder für Ihre Angehörigen eine bestehende Pflege-WG suchen, kann dies der ideale Rahmen für eine liebevolle und individuell abgestimmte Betreuung sein.
Weitere Infos inkl. einer Checkliste zur Gründung einer Pflege-WG finden Sie in diesem PDF. https://blog.bring-together.de/uploads/media/6780fc30f3c9d/hcec-info-gefoerderte-wohngruppen-15.pdf
https://www.youtube.com/watch?v=UvJlk-XReO8
Geförderte Pflege-WGs: Selbstbestimmt leben im Alter | bring-together Interview
1.219 Aufrufe 27.06.2025 DORTMUND
Pflegebedürftig, aber trotzdem selbstbestimmt wohnen?
Pflege-Wohngemeinschaften bieten eine attraktive Alternative zum Pflegeheim – gemeinschaftlich, bezahlbar und mit Förderung durch die Pflegekasse.
In dieser Folge von Gemeinsam Wohnen spricht Mary-Anne Kockel mit Jürgen Griesbeck vom pme Familienservice und Robin Grunwald, Gründer der Pflege-WG „Kumpel und Hütte“. Gemeinsam werfen sie einen Blick hinter die Kulissen von geförderten Pflege-WGs – für wen sie geeignet sind, wie sie funktionieren und wie du selbst aktiv werden kannst.
👉 Ideal für alle, die im Alter nicht allein wohnen möchten, eine Pflege-WG bewohnen, planen oder Angehörige begleiten.
Folgende Fragen werden beantwortet:
- Was ist das Besondere an Pflege-Wohngemeinschaften? 00:25
- Für wen eignen sich Pflege-WGs? 01:03
- Welche finanziellen Vorteile gibt es? 01:49
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 03:33
- Wie funktionieren Pflege-WGs auf dem Land? 03:43
- Können Pflege-WGs in bestehende Wohnprojekte integriert werden? 04:38
- Wie sieht das Beispiel der Pflege-WG „Kumpel und Hütte UG“ aus? 06:02
- Wer kann bei dir in die Pflege-WG einziehen? 06:13
- Warum brauche ich Pflegegrad 2 in deiner Pflege-WG? 06:38
- Ist deine Pflege-WG barrierefrei? 07:31
- Wie sieht der Alltag in deiner Pflege-WG aus? 08:16
- Was kostet mich ein Platz in deiner Pflege-WG? 10:16
- Kann ich auch mit Grundsicherung in deine Pflege-WG einziehen? 11:33
- Wie bewerbe ich mich für deine Pflege-WG? 12:14
- Wie finde ich Angebote und Hilfe zur Realisierung einer Pflege-WG? 12:46
https://www.youtube.com/watch?v=L4Y2Fg5vr44
Alter und Demenz – Eine Woche in der Alzheimer-WG | WDR Doku
794.382 Aufrufe 15.11.2018
Demenz: Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland ergeht es so. Über die Erkrankung wird viel geredet. Das meiste klingt trostlos. Wie lebenswert ist aber das Leben mit Demenz? Muss Donya Angst vor dem Alter und der Krankheit haben?
Um das herauszufinden, zieht die Reporterin für eine Woche in eine Alzheimer-WG und teilt sich ein Zimmer mit Hermine Kirschner. Frau Kirschner ist 88 Jahre alt und dement, aber in einem frühen Stadium, das heißt, ihr Kurzzeitgedächtnis funktioniert meistens noch. Bei den anderen Mitbewohnern ist das nicht unbedingt der Fall. Mit Frau Kirschner und ihren sechs anderen Mitbewohnern wird die Reporterin zusammenleben, Küche, Bad und das Wohnzimmer teilen – rund um die Uhr. Ein Vorgeschmack auf die Zukunft? (2016)
https://www.burgwald.de/Wohnen-Leben-Bauen/Senioren/Betreutes-Wohndorf-Bottendorf/
Betreutes Wohndorf Bottendorf
Ältere Mitbürger*Innen machen sich Sorgen und Gedanken, wie und wo sie im Alter leben könnten und wer sich um sie kümmert.
Große Häuser, die viel Arbeit in der Unterhaltung machen, werden teilweise nur noch von einem Ehepaar bewohnt und die Kinder sind längst verzogen.
In der Gemeinde Burgwald haben wir daher eine Idee entwickelt und ein Projekt gestartet, das es so in der Region noch nicht gibt:
Im größten Ortsteil der Gemeinde Burgwald, in Bottendorf, soll ein Wohnprojekt entwickelt werden, bei dem eine gewisse Anzahl von kleinen, barrierefreien Wohneinheiten gebaut werden, in denen Einzelpersonen oder Paare wohnen können. Haushalt und Garten erledigt jeder Bewohner selbst – aber im Bedarfsfall können Leistungen wie Putzen, Kochen, Waschen oder sogar „ambulante Pflegedienstleistungen“ hinzu gebucht werden.
Für den weiteren Bedarf entsteht in direktem Bezug – quasi „in der Nachbarschaft“ – eine Tagespflegestation, die vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) Kreisverband Frankenberg betrieben wird.
Sollte das Angebot der Tagespflege nicht mehr ausreichen, besteht bei freien Kapazitäten die Möglichkeit der stationären Pflege im Verbund mit dem Betreiber der Tagespflege.
Die baurechtlichen Voraussetzungen für das Projekt wurden in 2023 geschaffen. Aktuell laufen Gespräche zur Umsetzung erster Baumaßnahmen.
Wenn Sie Interesse an dem betreuten Wohndorf oder Fragen zum Projekt haben, wenden Sie sich bitte direkt an Bürgermeister Lothar Koch, Tel: 06451-7206-11.
https://www.burgwald.de/Wohnen-Leben-Bauen/Senioren/Betreutes-Wohndorf-Bottendorf/
24.10.2024:
https://crossiety.app/news_cards/993303?locale=de
Gesundheitszentrum Bottendorf
Für das neue, moderne und barrierefreie Gesundheitszentrum im Projekt „Betreutes Wohndorf“ in Burgwald-Bottendorf suchen wir noch Mieter für medizinische Bereiche, wie zum Beispiel Zahnarzt Physiotherapeut, Augenarzt, Hautarzt, o. ä.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Bürgermeister Lothar Koch (06451-7206-11)
https://kirchenpad.de/p/gesundheitskonferenzwafkb
https://www.lzg.nrw.de/_php/login/dl.php?u=/_media/pdf/service/Pub/2015_df/lzg-nrw_planungshilfe_kgk.pdf
Die Kommunale Gesundheitskonferenz in NRW.
Aktualisierte Planungshilfe zur Unterstützung der
Arbeit der Kommunalen Gesundheitskonferenzen.
Erarbeitet und beschlossen durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
der Klausurtagung der Geschäftsstellen 2013.
https://www.hna.de/lokales/frankenberg/landkreis-waldeck-frankenberg-richtet-kommunale-gesundheitskonferenz-ein-91821449.html
Landkreis Waldeck-Frankenberg richtet Kommunale Gesundheitskonferenz ein
Gemeinsam für Gesundheit: Landkreis Waldeck-Frankenberg richtet kommunale Konferenz ein
Erstellt: 30.09.2022, 06:00 Uhr
Von: Lutz Benseler
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Gesundheits-Check: Käthe Becker (links) lässt sich von Corinna Scheele den Blutdruck messen.
Die Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung sind Themen der Kommunalen Gesundheitskonferenz, die der Landkreis in Waldeck-Frankenberg einrichten will. © Trautmann, Ursula
Es ist eine Art „Bündnis für Gesundheit“: Der Kreistag hat beschlossen, eine kommunale Gesundheitskonferenz in Waldeck-Frankenberg einzurichten.
Waldeck-Frankenberg – Vertreter aus dem Gesundheitswesen – beispielsweise aus Krankenhäusern, Krankenkassen und Selbsthilfegruppen sowie Ärzte – und der Politik im Landkreis sollen in der Gesundheitskonferenz regelmäßig an einem Tisch zusammenkommen, beraten und über aktuelle Themen und Problemlagen diskutieren.
Dabei geht es nicht nur um die medizinische Versorgung, sondern vor allem um die Verbesserung der Lebensqualität, Gesundheitsförderung und Prävention. „Wir wollen den Akteuren aus dem Gesundheitswesen mehr Verlässlichkeit geben und einen Raum, in dem sie sich austauschen können“, erklärte Erster Kreisbeigeordneter Karl-Friedrich Frese (CDU) das Modell der Gesundheitskonferenz.
Die Teilnehmer geben Empfehlungen, vereinbaren Lösungsvorschläge und setzen diese selbstverpflichtend um. Mit Stellungnahmen und Empfehlungen an die politischen Gremien des Landkreises wie den Kreistag oder die Fachausschüsse wirkt die kommunale Gesundheitskonferenz auch an der Gesundheitsberichterstattung mit. Das bedeutet, sie werten Informationen zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in Waldeck-Frankenberg, der medizinischen sowie pflegerischen Versorgung und den damit verbundenen Kosten aus.
„Wir brauchen verlässliche Daten, um die Gesundheitspolitik und das Gesundheitswesen in den Städten und Gemeinden weiterentwickeln zu können“, sagte Erster Kreisbeigeordneter Karl-Friedrich Frese.
Das Erfolgsmodell aus Nordrhein-Westfalen, in dem es die Gesundheitskonferenzen schon seit 1998 gibt, wird nach und nach in andere Bundesländer exportiert. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen mittlerweile positive Konsequenzen der Arbeit der Kommunalen Gesundheitskonferenzen: Sie stärken die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen vor Ort. Mehr Transparenz begünstigt außerdem Synergieeffekte und trägt dazu bei, Doppel- und Parallelaktivitäten und damit eine Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden.
In Hessen hat die Corona-Pandemie der Entwicklung einen Schub gegeben: Sie habe den Öffentlichen Gesundheitsdienst ins Blickfeld gerückt, sagte Frese.
https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/gesundheitskonferenzen/
Gesundheitskonferenzen
Alfons Hollederer , Alf Trojan
(letzte Aktualisierung am 18.07.2021)
Aktuelle Version
doi:10.17623/BZGA:Q4-i067-2.0
Zusammenfassung
Gesundheitskonferenzen (GK) sind Partnerschaften für Gesundheit. Sie wurden auch als eine Art „Runde Tische“ bezeichnet, die die Vertreter aller relevanten Gruppierungen und Institutionen im Gesundheitswesen repräsentieren und auf Information, Verständigung, Kooperation und Partizipation zielen. Sie sind eigenständig und arbeiten nach dem Konsensprinzip. Im Beitrag wird umfassend auf alte und neue Kooperationsstrukturen in der Gesundheitsförderung eingegangen und der heutige Stand ihrer Institutionalisierung auf Landes- und Kommunalebene beschrieben. An Beispielen werden Grenzen und Möglichkeiten von Gesundheitskonferenzen verdeutlicht. Abschließend werden Perspektiven skizziert.
Schlagworte
Gesundheitskonferenz, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Kommunale Gesundheitsförderung, Gesundheitsmanagement, Gesundheitsplanung
In einer englischsprachigen Auflistung von 15 verschiedenen Partnerschaftstypen (Baggott, 2013, S. 10) gibt es keine Kategorie, die exakt auf Gesundheitskonferenzen anwendbar wäre. Aber alle genannten Bezeichnungen treffen zumindest teilweise zu – um nur die wichtigsten zu nennen: Allianz; Koalition; Kooperation; Koordination; Ko-Produktion; Netzwerk; interorganisatorische, interdisziplinäre, intersektorale Zusammenarbeit.
Auch wenn einige der eher normativen als beschreibenden in der Zusammenfassung genannten Definitionsbestandteile von Hollederer (2015, S. 162) einer vertieften Diskussion bedürfen, lässt sich grundsätzlich damit arbeiten.
In Baden-Württemberg wurde der Doppelcharakter des Begriffs als Struktur- und Prozess-Element folgendermaßen festgehalten: „Kommunale Gesundheitskonferenzen sind:
- Steuerungsgremien, die über bedarfsorientierte, kommunale Analysen und Handlungsempfehlungen zur Gesundheit beraten und über deren Umsetzung entscheiden.
- Prozesse, in denen die relevanten Akteure gemeinsam über kommunale Stärken und Schwächen verhandeln, den kommunalen Bedarf feststellen und nach Lösungen suchen.“ (Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren BW, 2010, S. 6)
Aus der Vielfalt der Determinanten von Gesundheit ergibt sich die Notwendigkeit, sich zu vernetzen und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Dabei bleibt zunächst offen, auf welche Bereiche genau sich die Kooperation erstrecken soll. Im Wesentlichen geht es aber sowohl um die gesundheitliche und soziale Versorgung wie auch um die Prävention und Gesundheitsförderung. Koordination und Kooperation sind im Prinzip auf allen Ebenen nötig. Im Leitbegriff Partnerschaften für Gesundheit wird vor allem auf die internationale und nationale Ebene eingegangen. Hier werden die Landes- und Kommunalebene behandelt.
Alte und neue Kooperationsstrukturen der Gesundheitsförderung
Kooperationsstrukturen der Gesundheitsförderung gibt es schon sehr lange; sie werden uneinheitlich benannt als kommunale bzw. regionale/Landes-Arbeitsgemeinschaften für Gesundheitserziehung bzw. für Gesundheitsförderung, als Arbeitskreise Gesundheit, in Nordrhein-Westfalen früher auch als Kommunale Arbeitskreise oder (jetzt) als Gesundheitskonferenzen. Ähnliche Kooperationsstrukturen haben sich auch in anderen Bereichen für andere Themen der Gesundheitsversorgung bewährt, z. B. als psychosoziale Arbeitsgemeinschaften, Pflegekonferenzen, Netzwerke Kinderschutz oder Armutskonferenzen. Ihre angezielte Zusammensetzung ist aus Abb. 1 ersichtlich, hat in der Realität aber sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene starke Variationen.
Abb. 1: Typische Akteursgruppen in den Gesundheitskonferenzen (Quelle: Hollederer, 2013) Abb. 1: Typische Akteursgruppen in den Gesundheitskonferenzen (Quelle: Hollederer, 2013)
Einige strukturelle und prozessuale Gemeinsamkeiten (allerdings auch mit starken regionalen Besonderheiten) sind meist jährliche Treffen, eine Geschäftsstelle/Koordinationsstelle als Infrastruktur, Ausschüsse/Arbeitsgruppen für Spezialthemen (als ständige Einrichtung oder ad-hoc), die Organisation von Fachveranstaltungen wie z. B. Gesundheitstagen sowie die Betreuung von Umsetzungs- und/oder Kooperationsprojekten.
Neben frühen Praxis- und Politikinitiativen haben auch mehrere große Forschungsvorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Implementierung neuer Koordinationsstrukturen beigetragen, insbesondere die Gemeindeinterventionen der Deutschen Herz-Kreislauf Präventionsstudie (DHP, 1979 bis 1991), der Verbund Laienpotential, Selbsthilfe und Patientenaktivierung (1979 bis 1987) und die „Wohnortnahe Rheumaversorgung“ (1984 bis 1990).
Bei all den alten und neuen Kooperationsstrukturen handelt es sich um „intermediäre“, zwischen Akteurinnen und Akteuren und Zuständigkeitsbereichen vermittelnde Instanzen (Konferenzen, Netzwerke, Foren, Arbeitsgemeinschaften u. ä.). Es sind gebiets-, zielgruppen- oder problembezogene, unterschiedlich organisierte Verbundsysteme, die oft Staat, Markt und informelle Sphäre miteinander verknüpfen (Vermitteln und Vernetzen). Solche Strukturen sind aber auch in Politikfeldern anzutreffen, die nicht explizit mit Gesundheit befasst sind (z. B. Umwelt, Stadtplanung, Bildung), aber implizit auch für Gesundheit relevant sind. Diese Verbundsysteme bzw. Partnerschaften sind Systemschnittstellen zwischen verschiedenen Politiksektoren, ermöglichen also intersektorale Politik. Obwohl bei Gesundheitskonferenzen die Absicht intersektoraler Verknüpfung immer mitschwingt, gelingt dies, wenn überhaupt, bisher meist nur für die Kooperation zwischen Gesundheits- und Sozialbereich.
Bei den Gesundheitskonferenzen geht es auch implizit um das Spannungsfeld zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung im Gesundheitswesen. So wurde die Diskussion um die Einführung (insbesondere in Nordrhein-Westfalen) von vorangegangenen nationalen Umstrukturierungen in Frankreich inspiriert, die den 20 französischen Regionen mit Gesundheitsplänen und Budgethoheit, aber auch regionalen Gesundheitskonferenzen mehr Autonomie in der Gesundheitsversorgung einräumten. Das deutsche Gesundheitssystem ist dagegen von Korporatismus und Föderalismus geprägt. Die Bundesländer sind zuständig für die Bereiche Prävention, Krankenhausversorgung und Öffentlicher Gesundheitsdienst. Sie ergriffen in der Historie die Initiative für neue Kooperationsformen im Land und für die Kommunen, die in Ausgestaltung und Engagement zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich ausfielen. Die deutschen Erfahrungen strahlten später wiederum auf Österreich und punktuell auf die Schweiz aus.
Landesgesundheitskonferenzen (LGK)
In fast allen Bundesländern gibt es Koordinationsstrukturen für die gemeinsame Trägerschaft von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention. Diese sind außerordentlich heterogen bezüglich aller relevanten Strukturmerkmale.
Die Koordinationsstrukturen für Gesundheitsförderung und Prävention auf Landesebene haben Initiierungs- und Steuerungsfunktionen für ihre Mitglieder und die Landespolitik. Landesgesundheitskonferenzen gab es zuerst in Nordrhein-Westfalen (seit 1991), dann in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, inzwischen in fünf Bundesländern.
Die Landesgesundheitskonferenz in Sachsen-Anhalt hat den Charakter einer Veranstaltung sowohl für und mit der Fachwelt als auch der Bevölkerung, während in anderen Bundesländern die Konferenzen Strukturelemente der Public Health-Politik darstellen. Die Gesundheitskonferenz ist ein Instrument, das fast ausschließlich im Dienst der Umsetzung von Gesundheitszielen steht. Im zweiten Gesundheitsbericht des Landes Sachsen-Anhalt (1997) wurde nicht nur über die gesundheitliche Versorgung berichtet, sondern auch der Vorschlag von fünf Gesundheitszielen gemacht. Dies war die Grundlage für die erste Landesgesundheitskonferenz, bei der die fünf vorgeschlagenen Ziele akzeptiert und ein sechstes (Zahngesundheit) hinzugefügt wurde. Diese sechs Ziele (Senkung der Säuglingssterblichkeit, der Herz-Kreislauf-Sterblichkeit und Krebssterblichkeit auf Bundesdurchschnitt, Erreichen eines altersgerechten Impfstatus, Senkung des Verbrauchs und der Auswirkungen legaler Suchtmittel und Verbesserung der Zahngesundheit) sind Gesundheitsziele. Dabei wurden folgende Typen unterschieden:
- Ziele, die an Krankheiten orientiert sind, deren Früherkennung verbessert, fortschreitend verhindert und deren letaler Ausgang reduziert werden sollen, und
- Ziele, welche die Entstehung von Krankheiten mittels entsprechender (verhaltensorientierter bzw. medizinischer) Maßnahmen im Sinne des klassischen Präventionsansatzes erst gar nicht zulassen (Impfen und Gesundheitsförderung).
Zu den sechs Gesundheitszielen fanden „themenbezogene Workshops“ statt, die den Zweck hatten, die Ziele und die Umsetzungsmaßnahmen zu konkretisieren (MfAFGS, 2001). Das Ergebnis der Workshops war die Bildung von Arbeitskreisen und zum Teil auch Unterarbeitsgruppen dieser Arbeitskreise. Der gesamte Prozess von der Gesundheitsberichterstattung bis zur Umsetzung von Zielen wurde außerdem eng verknüpft mit einer landesweiten Gesundheitsstrategie („Initiative des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales“) mit dem Titel „Vorsorgen – Gesundheit für Sachsen-Anhalt“.
Das Beispiel Sachsen-Anhalt beeindruckt durch die hohe Stringenz, mit der hier die Gesundheitspolitik nach dem gesundheitspolitischen Aktionszyklus (auch Regelkreis genannt: Public Health Action Cycle/Gesundheitspolitischer Aktionszyklus) verfährt: Situationsanalyse durch Berichterstattung (Gesundheitsberichterstattung), Formulierung von präzisen prioritären Zielen (Gesundheitsziele), Umsetzung mit Expertinnen und Experten und unter Beteiligung der Öffentlichkeit bei Steuerung durch das Ministerium sowie Evaluation des Erreichten mittels fortgeschriebener Berichterstattung.
Sachsen-Anhalt ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Gesundheitskonferenz ganz und gar im Dienste der Prävention und Gesundheitsförderung steht. Ihre unregelmäßigen Treffen sind dennoch eher sporadisches Ereignis in einem Prozess als festes Strukturelement.
In Mecklenburg-Vorpommern hat es zwar einen frühen Beginn mit 1998, aber keine große Kontinuität von Gesundheitskonferenzen gegeben. Seit einigen Jahren werden aber im Rahmen eines Aktionsbündnisses für Gesundheit Landeskonferenzen (im Sinne von Fachkonferenzen) abgehalten und hierdurch präventive und gesundheitsförderliche Aktivitäten gebündelt.
In Baden-Württemberg wurde 2013 die 1. Landesgesundheitskonferenz auf der Basis zweier vorangegangener „Gesundheitsdialoge“ durchgeführt. Als zentrale gesundheitspolitische Themen für den „Kongress in Stuttgart“ (Etikettierung laut Pressemitteilung) wurden die Handlungsfelder Gesundheitsförderung/Prävention, ambulante und stationäre Versorgung und Rehabilitation sowie die ambulante und stationäre Pflege einschließlich Palliativversorgung und Hospizwesen genannt. Gesundheitsförderung steht zwar an erster Stelle, der Anspruch richtet sich jedoch sehr viel umfassender auf die gesamte Gesundheitsversorgung.
Die Landesgesundheitskonferenz Berlin besteht seit dem Jahr 2004 und wurde 2006 im Dienstreformgesetz des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verankert. Das Vorbild Nordrhein-Westfalen hat die Konzeption maßgeblich beeinflusst. In einzelnen Bezirken werden daneben Gesundheitskonferenzen in Form einer öffentlich zugänglichen Fachveranstaltung durchgeführt.
In Nordrhein-Westfalenwaren die Ottawa-Charta und das Gesunde-Städte-Projekt (1986) sowie die Vorstellung des Public Health Action Cycle/Gesundheitspolitischer Aktionszyklus durch das Institute of Medicine (1988) deutlich erkennbar die wichtigsten Meilensteine für die praktisch-politische und theoretische Entwicklung. Hierauf aufbauend wurde eine systematische Public Health-Politik gestartet, die 1988 mit der Landesgesundheitsberichterstattung begann, 1991 zur Landesgesundheitskonferenz führte, 1994/95 mit der Gründung der Gesundheitswissenschaftlichen Fakultät Bielefeld und des Landesinstituts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (LÖGD) wichtige Infrastrukturelemente schuf, 1995 vorrangige Gesundheitsziele für NRW festlegte und das Modellprojekt „Ortsnahe Koordinierung der gesundheitlichen und sozialen Versorgung“ startete. Noch bevor dieses vollständig ausgewertet war, wurden 1997 im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowohl die Landesgesundheitskonferenz als auch die kommunalen Gesundheitskonferenzen formell implementiert und geregelt (§ 26 und § 24). Die Landeskonferenz hat die Aufgabe (nach § 26 Abs. 2 ÖGDG NRW), „gesundheitspolitische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung mit dem Ziel der Koordinierung“ zu beraten und „bei Bedarf Empfehlungen“ abzugeben. „Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten.“ Weitere (nicht gesetzlich vorgegebene) Aufgaben bestehen in der gemeinsamen Weiterentwicklung und Umsetzung der Gesundheitsziele und Gesundheitsberichterstattung für NRW sowie in der Betreuung des Projektverbundes „Gesundes Land NRW“. Die Mitglieder werden vom zuständigen Gesundheitsministerium einberufen (ungefähr wie in Abb. 1). Die Verknüpfung mit der kommunalen Ebene ist durch Mitglieder aus den kommunalen Spitzenverbänden des Landes gegeben.
Nordrhein-Westfalen hat mit Abstand die größte Kontinuität und präziseste Regelung für die Koordination auf Landesebene. In einer Evaluation wird zu Recht festgestellt, dass die Landesgesundheitskonferenz eine unverzichtbare organisatorische Neuerung der Gesundheitspolitik auf Landesebene darstellt. Die aufgegriffenen Themen können als relevant im Sinne eines vorhandenen Gestaltungsbedarfs in dem jeweiligen Politikbereich gelten. Der Anspruch, Anstoß zu einer neuen Kultur gemeinsamen Handelns im Gesundheitswesen zu sein, wird erfüllt (MGSFF, 2003). Einschränkungen sind zu machen, inwieweit und in welchen Bereichen die LGK als Steuerungsinstrument dient (und dienen kann) und inwieweit ihre Empfehlungen zu greifbaren Auswirkungen führen.
Hamburg ist ein Beispiel dafür, dass gleichsinnige Bestrebungen nicht unbedingt auf die Etikettierung als „Landesgesundheitskonferenz“ angewiesen sind, da länger zurückliegende Planungen für eine gesamtstädtische Strategie („Landesrahmenprogramm“) und die Bildung von Handlungskoalitionen zu bedeutsamen Gesundheitsproblemen bestanden. Allerdings gab es von 1992 bis 1997 eine „Gesundheitsförderungskonferenz“ auf gesamtstädtischer Ebene, deren Aufgaben inzwischen von der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung (HAG) wahrgenommen werden.
Kommunale Gesundheitskonferenzen (KGK)
Kommunale Gesundheitskonferenzen gibt es in systematisch eingeführter Form bisher (2015) nur in fünf Bundesländern, in weiteren neun wird an einzelnen Stellen damit experimentiert. 2014 waren rund 130 kommunale Koordinations- und Kooperationsgremien bekannt (Hollederer, 2015. Die Bezeichnungen variierten: Kommunale Gesundheitskonferenz (NRW, Baden-Württemberg), Bezirkliche Gesundheitskonferenz (Berlin), Gesundheits- und Pflegekonferenzen (Hamburg), auch Regionale oder Kreis-Gesundheitskonferenzen. Wenn die neueren Entwicklungen in Bayern und Niedersachsen, die unten noch beschrieben werden, mitgezählt werden, existieren derzeit in weit mehr als 200 kreisfreien Städten und Landkreisen Strukturen nach diesem Vorbild. Damit ist mehr als die Hälfte der Kommunen in Deutschland abgedeckt. Der Schwerpunkt liegt in Westdeutschland.
In Gesetzen und Programmatiken geht es um die gesundheitliche und soziale Versorgung, die Planung und Gestaltung des Gesundheitswesens. Die Gesundheitsförderung und Prävention hat dabei an Bedeutung gewonnen. Faktisch wird die Arbeit meist auf bestimmte Problembereiche und Bedarfe fokussiert. Im Vordergrund stehen chronische Erkrankungen mit ausgeprägten psychosozialen Komponenten (Abhängigkeiten, psychische Störungen) oder bestimmte Zielgruppen (Kinder und Jugendliche, Alte und Pflegebedürftige). Überwiegend sind die konkreten Projekte eher als allgemeine Gesundheitsförderung und nur selten als gezielte Krankheitsprävention einzuordnen. Daneben gibt es auch primärpräventive Themen, besonders häufig ausgerichtet auf die Settings Schule und Kindergarten. In den letzten Jahren kam es unter dem Dach der Gesundheitskonferenzen auch zu einer stärkeren Verzahnung der Gesundheitsförderung mit der Arbeitsförderung (Gesundheitsförderung und Arbeitslosigkeit).
Die grundlegende Idee ist in den meisten Fällen, im lokalen Rahmen eine informationsgestützte Diskussion der Probleme und Bedarfe zu führen und dann mit der Gesundheitskonferenz als Steuerungsinstrument die lokale Gesundheit und Gesundheitsversorgung zu verbessern. Gesundheitsberichterstattung spielt dabei, wo immer sie vorhanden ist, eine wichtige Rolle. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖDG) (Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) und Gesundheitsförderung) hat in seiner Verantwortung für die Gesundheitsberichterstattung, aber auch darüber hinaus als Moderator und Träger der Geschäftsstellen eine Schlüsselrolle inne. Gesundheitskonferenzen können Gesundheitsberichte initiieren bzw. bewerten.
In Baden-Württemberg legte eine Projektgruppe „Kommunale Gesundheitskonferenzen“ 2010 einen Bericht bzw. eine Mischung aus Bestandsaufnahme und konkreter Planung vor, in dem die Einrichtung und Umsetzung von Kommunalen Gesundheitskonferenzen in diesem Bundesland konzipiert wurden. Erste Ergebnisse einer Evaluation bestätigen Erfahrungen, die auch andernorts gemacht wurden. Eine Online-Umfrage bei den Hamburger Gesundheitsämtern ergab im Herbst 2015, dass in allen sieben Hamburger Bezirken Gesundheits- oder Pflegekonferenzen bzw. Mischformen existierten, jedoch nur in drei von sieben Ämtern Aktivitäten im Hinblick auf das Präventionsgesetz geplant waren. Auf Basis einer zukünftigen Landesrahmenvereinbarung und im Rahmen des Paktes für Prävention soll das kommunale Gesundheitsförderungsmanagement einschließlich der Gesundheitsförderungskonferenzen gestärkt werden.
Beispiele guter Praxis
Es gibt viele Beispiele guter Praxis von sehr aktiven Gesundheitskonferenzen (besonders in NRW), die auf den Internetseiten der betreffenden Städte gut dokumentiert sind (z. B. Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Essen und Hamburg-Altona).
Auf der Quartiersebene wird die Kooperation und Koordination meist in Form „Runder Tische“ (Beispiel „Lenzgesund“) organisiert. Aus vielfältigen Gründen sind wirkliche Steuerungsfunktionen von ihnen kaum wahrzunehmen. Dies sind insbesondere die Verankerung der beteiligten Akteurinnen und Akteure in ihren jeweiligen hierarchischen Verantwortlichkeitsstrukturen und das Fehlen von Entscheidungsgewalt über einzusetzende finanzielle und personelle Ressourcen.
In Bayern stellen Gesundheitsregionenplus einen neuen gesundheitspolitischen Ansatz dar (Hollederer u. a., 2017). Sie bauen konzeptionell auf Vorerfahrungen des Modellprojekts „Regionale Gesundheitskonferenzen in Bayern“ auf (Hollederer & Stühler, 2017). Zielsetzung ist es, den Gesundheitszustand der Bevölkerung – auch im Hinblick auf die gesundheitliche Chancengleichheit – zu verbessern und die gesundheitsbezogene Lebensqualität zu erhöhen (Hollederer u. a., 2017). Die Gesundheitsregionenplus schaffen regionale Gesundheitsnetze, die die Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen unterstützen, den Austausch von Informationen erleichtern und sektorenübergreifende Abstimmungsprozesse begünstigen. Dabei widmen sich die Gesundheitsregionenplus insbesondere den Handlungsfeldern Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung/Prävention sowie Pflege.
Das Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege setzt auf freiwillige Beteiligung (statt Gesetzgebung) und trifft auf eine breite Akzeptanz und großes Interesse in den Städten und Landkreisen. Seit Einführung des Förderprogramms im Jahr 2015 wurden 57 Gesundheitsregionenplus finanziell vor allem für die Geschäftsstellenfunktion gefördert. Sie decken 72 (der 96) bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte ab. Wie die Online-Steckbriefe der geförderten Gesundheitsregionenplus am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zeigen, stehen im Handlungsfeld Gesundheitsversorgung Projekte zum Erhalt der ärztlichen und pflegerischen Versorgung, der verbesserten sektorenübergreifenden Versorgung, der Aufbau von Gesundheitsnetzwerken und die Förderung der Gesundheitskompetenz im Vordergrund. Im Handlungsfeld Gesundheitsförderung und Prävention liegt der Fokus auf Projekten mit Zielgruppen- oder Settingbezug sowie der Verbesserung des Gesundheitsverhaltens.
In Niedersachsen wurden nach einer Modellprojektphase („Zukunftsregionen“) inzwischen 37 „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ aufgebaut. Sie können eine finanzielle Förderung zur Strukturbildung und für neue Versorgungs- und Kooperationsprojekte erhalten (LVG & AFS, 2018). Die Konzeption sieht nicht nur eine elaborierte Struktur in der Gesundheitsregion, sondern darunter auch regionale Gesundheitskonferenzen im Sinne von regelmäßigen Fachtagungen vor.
Möglichkeiten und Grenzen
Systematische Evaluationen gibt es bisher wenig, am umfassendsten noch aus NRW. Allgemeine Aussagen sind deswegen schwer, weil es keine einheitlichen Zielsetzungen gibt, und das Erreichbare auch davon abhängt, wie stark die Gesundheitskonferenzen formell implementiert und in der Kommunalpolitik akzeptiert sind.
Hollederer hat die Positiva und Negativa aus vorliegenden Erfahrungsberichten und Evaluationen zusammengefasst (siehe Abb. 2).
Stärken
Schwächen
+ Hoher Beteiligungsgrad
– Mangelnde Finanzierung vereinbarter Projekte
+ Organisationsübergreifende Zusammenarbeit
– Selten Erweiterung der Gesundheitsversorgung oder Umstrukturierung
+ Vernetzung der Akteure
– Geringer Einfluss, wenig Wirkmacht, kaum Entscheidungs-/Handlungsmöglichkeiten
+ Verbesserung von Koordination und an Schnittstellen
– Kaum Politikfelder übergreifende Vernetzung
+ Graduelle Verbesserung der Versorgung(squalität)
– Geringer Bekanntheitsgrad bei Politikern
+ Sensibilisierung der Öffentlichkeit
– Fehlende Evaluationsinstrumente
+ Herstellung von Transparenz
– Knappe personelle Kapazitäten
Abb. 2: Ergebnisse von Evaluationen (Quelle: Hollederer, 2015)
Insbesondere aus der umfangreichen Evaluation der „ortsnahen Koordinierung“ und den späteren kommunalen Gesundheitskonferenzen in Nordrhein-Westfalen haben sich als Hauptprobleme herauskristallisiert: Konkurrenzprobleme zwischen bestimmten Anbietern, Entscheidungskompetenzen auf überörtlichen Ebenen, die Vernetzung und Kooperation mit GKV-finanzierten Strukturen und nur begrenzte Umsetzungserfolge. Neuere Übersichtsarbeiten (Hollederer 2015) betonen als Hauptprobleme:
Häufig fehlende Entscheidungsbefugnisse durch z. B. Zusammenlegung von Institutionen (Krankenkassen) und Zentralisierung
Status als Konsens- statt Beschlussgremium
Mangelnde Politikfeld übergreifende Zusammenarbeit
Handlungsempfehlungen gibt es meist nur zu „weichen“ Themen
Fehlender Etat für Umsetzungen; unzureichende kommunal-politische Rahmenbedingungen allgemein („kommunale Ebene ist ausgeblutet“)
Eine sehr präzise Ausführungsverordnung in NRW von 1999 sollte unterstützen, dass Empfehlungen der Gesundheitskonferenz tatsächlich von den Akteurinnen und Akteuren in kontrollierbarer Weise umgesetzt werden. Sie wurde jedoch 2006 von einer späteren Regierungskoalition aufgehoben, sicher im Einverständnis mit den meisten Kommunen, die die präzisen Vorgaben in den Empfehlungen als Überregulierung und Eingriff in die kommunale Gestaltungsautonomie empfanden.
Eine allgemeine „Zwickmühle“ besteht darin, dass die Kommunalen Gesundheitskonferenzen dort am erfolgreichsten sein können, wo es tatsächlich um lokale Probleme geht, andererseits aber viele lokale Probleme nur auf höheren politischen Ebenen beeinflussbar sind (Bundesgesetzgebung, bundesweit gesteuerte Politik der sozialen Leistungsträger etc.). Zielerreichung, Prozess- und Ergebnisqualität hängen daher erheblich vom gewählten Thema bzw. den aufgegriffenen Problemlagen ab.
Als zentrale Probleme für die zukünftige Weiterentwicklung der Gesundheitskonferenzen lassen sich zusammenfassen: die begrenzte Reichweite der ÖGD-Gesetze für kommunale Gesundheitspolitik, die Hindernisse für intersektorale Kooperation und die Umsetzungsschwierigkeiten bei im Prinzip „richtigen“ Gesetzen und Programmen.
Darüber hinaus gibt es erhebliche Probleme, Gesundheitskonferenzen mit gleichsinnigen Bestrebungen zu verknüpfen. Auf horizontaler Ebene stellt sich die Frage, warum „Integrierte kommunale Strategien“ bzw. integrative Handlungskonzepte, Präventionsketten, Netzwerke Frühe Hilfen, Kinderschutz-Netzwerke, Koordinierungsstellen des Kooperationsverbundes gesundheitliche Chancengleichheit, Gesunde Stadt-Projekte etc. in aller Regel völlig losgelöst nebeneinander Netze und Koordinationsgremien schaffen, obwohl dies alles (lokal und auf Landesebene) in ein vernünftiges Gesamtkonzept integriert werden müsste.
Vertikal ist die Kommune in Bundesländern mit einer gezielten Public Health-Politik (NRW, Baden-Württemberg) immerhin programmatisch klar mit der Landesgesundheitskonferenz verknüpft. Für Hamburg gilt das für die Hamburgische AG für Gesundheitsförderung und das Kommunale Gesundheitsförderungsmanagement der Bezirke schon weniger, soll aber im Rahmen der durch das Präventionsgesetz vorgesehenen Landesrahmenvereinbarung weiterentwickelt werden.
Für eine in dem Präventionsgesetz vorgesehene „Nationale Präventionskonferenz“ sind ähnliche Probleme bezüglich der Landesgesundheitskonferenzen (und -behörden) vorprogrammiert. Über die Zusammenarbeit der Kommunalen Gesundheitskonferenzen mit Koordinierungsgremien auf niedrigeren Ebenen, z. B. Runden Tischen in Stadtteilen und Quartieren, gibt es keine Informationen. Aber auch in diese Richtung wäre eine systematische Koordination und Kooperation wünschenswert.
Perspektiven
Aus der vorliegenden Literatur lassen sich einige notwendige Voraussetzungen herausdestillieren, ohne die Gesundheitskonferenzen nicht wirklich wirksam werden können. Dazu gehören:
Möglichkeiten, Ergebnisse in die kommunalpolitischen Gremien einzubringen
Finanzielle Basisausstattung und Ressourcen (möglichst fester Etat) für Umsetzung
Eine Geschäftsstelle/Infrastruktur bzw. ein engagiertes Gesundheitsamt
Fachliche Kompetenz und Integrationsfähigkeit bei der Leitung der Gesundheitskonferenz
Personelle und materielle Ressourcen
Fähigkeiten zur Gesundheitsberichterstattung und Public Health-Wissen
Gute Auswahl und Aufbereitung der Themen
Neutrale, wertschätzende Sitzungsmoderation
Hollederer (2016) hat das vorliegende Wissen in je zehn Empfehlungen für die Sicherung der Prozess- und der Ergebnisqualität für Praxis und Politik gebündelt zusammengefasst. Wenn die Gesundheitskonferenzen bundesweit eine Schlüsselrolle für die Gesundheitsförderung bekommen sollen, ist als Voraussetzung ein verbindlicheres Mandat der Gesundheitsämter und der von ihnen moderierten Gesundheitskonferenzen unabdingbar. Dieses stärkere Mandat muss mit Ressourcen, Anreizen und Sanktionsmöglichkeiten verknüpft sein. Selbstverpflichtung allein reicht als Steuerungsinstrument für Koordination, Kooperation und Maßnahmenumsetzung nicht aus. Eckpunkte eines solchen verbindlichen Mandats wären in erster Linie:
Es besteht ein rechtlich abgesicherter Auftrag, dem lokalen Parlament Entwicklungspläne für Prävention und Gesundheitsförderung (und Qualitätsentwicklung der Gesundheitsversorgung) vorzuschlagen („Fachpläne Gesundheit“).
Sie hat den Auftrag, Kompetenzen und Ressourcen, um zu Gesetzesvorhaben und Programmen der Gesundheits-, Sozial-, Stadtentwicklungs- und Umweltpolitik Stellung nehmen zu können und Rechenschaft über deren Berücksichtigung zu erhalten (wie z. B. bei Umweltverträglichkeitsprüfungen).
Ein solches Mandat ist derzeit allerdings nur eine Vision für die fernere Zukunft der Gesundheitsförderung auf kommunaler Ebene.
Am aktuellen Rand der Entwicklung hat der qualitative und quantitative Ausbau der Prävention und Gesundheitsförderung im Zuge des Präventionsgesetzes seit 2015 eine neue Chance für die Gesundheitskonferenzen mit sich gebracht. Die lebensweltorientierte Gesundheitsförderung braucht sinnvollerweise Steuerungsgremien. Sie sind auch nach den Vorgaben des Leitfadens Prävention für Setting-Projekte verpflichtend (GKV-Spitzenverband 2020). In Regionen mit etablierten Gesundheitskonferenzen kann insbesondere die Kommunale Gesundheitsförderung an bewährte regionalspezifische Präventionsstrukturen unter diesem Dach anknüpfen, damit Doppelstrukturen vermeiden und Projekte in langfristige, populationsbezogene Präventionsstrategien der Kommunen einbinden.
Literatur:
Baggott, R. (2013). Partnerships for public health and well-being. Policy and Practice: New York.
GKV-Spitzenverband (2020). Leitfaden Prävention. Berlin.
Hollederer, A. (2013). Die Entwicklung der Gesundheitskonferenzen in Deutschland (Präsentation), Gemeinsamer Kongress Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) und Deutsche Gesellschaft für Medizinische Soziologie (DGMS) am 20.9.2013 in Marburg.
Hollederer, A. (2015). Gesundheitskonferenzen in Deutschland: ein Überblick. Gesundheitswesen 77(03), 161–167. DOI: 10.1055/s-0033-1361109.
Hollederer, A. (2016). Regionale Gesundheitskonferenzen und Gesundheitsregionen plus in Deutschland: Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualitäten. Public Health Forum 24 (1), 22–25. doi.org/10.1515/pubhef-2016-0008.
Hollederer, A., Eicher, A., Pfister, F., Stühler, K., Wildner, M. (2017). Vernetzung, Koordination und Verantwortung durch Gesundheitsregionenplus: Neue gesundheitspolitische Ansätze und Entwicklungen in Bayern. Das Gesundheitswesen 79 (08/09), 613–616. DOI: 10.1055/s-0035-1555892.
Hollederer, A., Stühler, K. (2017). Kooperation im Gesundheitswesen: Formative Evaluation des Modellprojekts Regionale Gesundheitskonferenzen in Bayern. Das Gesundheitswesen 79(08/09), 605–612. DOI: 10.1055/s-0041-110673.
LVG, AFS – Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. (Hrsg.) (2018). Gesundheitsregionen Niedersachsen: Leitfaden. Hannover.
MfAFGS – Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales (2001). Gesundheit für Alle: die 6 Gesundheitsziele. Zwischenbericht zur 2. Landesgesundheitskonferenz am 06.03.2002 in Magdeburg.
MGSFF – Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW (Hrsg.) (2003). Evaluation des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes NRW. Abschlussbericht. Hamburg, Köln.
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg (2010). Bericht der Projektgruppe „Kommunale Gesundheitskonferenzen“. Reutlingen.
Weiterführende Literatur:
Fehr, R., Fleuren, T., Hassel, H. (2015). Kommunale Gesundheitskonferenzen: Netzwerkarbeit in der Gesundheitsförderung. In J. Kuhn (Hrsg.): Gesundheit fördern mit dem ÖGD (S. 143–150). Göttingen: Hogrefe.
Knesebeck, O. v. d. u. a. (2001). Evaluation einer gesundheitspolitischen Intervention auf kommunaler Ebene. Das Modell „Ortsnahe Koordinierung der gesundheitlichen und sozialen Versorgung in NRW“, in: Gesundheitswesen 63, 35–41.
Leykamm, B. (2012). Kommunale Gesundheitskonferenzen – Einblicke in aktuelle Entwicklungen. Präsentation beim „3. Statussymposium – Die Gesundheitsstrategie in Dialog“ am 31.10.2012 in Stuttgart.
Lorentz, C., Wolf, K., Trojan, A. (2013). Der Runde Tisch Lenzgesund als Drehscheibe für die Entwicklung von Gesundheitsförderung im Quartier. Eine Gesamtbilanz. In A. Trojan, W. Süß, C. Lorentz, S. Nickel, K. Wolf (Hrsg.). Quartiersbezogene Gesundheitsförderung. Umsetzung und Evaluation eines integrierten lebensweltbezogenen Handlungsansatzes (S. 360–383). Weinheim/Basel: Beltz.
Miksch, A. (2015). Qualitätsentwicklung in den Kommunalen Gesundheitskonferenzen. Empfehlungen zur Weiterentwicklung. Regionalkonferenz Baden-Württemberg. Zugriff am 18.07.2021 unter www.gesundheitsamt-bw.de/fileadmin/LGA/_DocumentLibraries/SiteCollectionDocuments/01_Themen/Gesundheitsfoerderung/160518_QE_KGK.pdf.
Rieger-Ndakorerwa, G., Stehr, G., Nießen, J. (2016). Zur Rolle und Funktion der Gesundheits- und Pflegekonferenzen in Hamburg bei der gesundheitszielbezogenen Umsetzung des Präventionsgesetzes in den Lebenswelten der Kommune. Gesundheitswesen 78 – V20. DOI: 10.1055/s-0036-1578835.
Siegrist, J., Geraedts, M., Damerow, T. (2003). Die Landesgesundheitskonferenz des Landes Nordrhein-Westfalens: Abschlussbericht über die Evaluation eines Instruments der Gesundheitspolitik nach 10-jährigem Bestehen. Im Auftrag des MfGSFF des Landes NRW, Düsseldorf.
Weihrauch, B. (2002). Gesundheitsziele – gesundheitspolitische Bedeutung und Entwicklungsansätze in den Ländern. Präsentation beim 8. Kongress Armut und Gesundheit in Berlin.
Werse, W. (2013). Kommunale Gesundheitskonferenzen. Journal für Gesundheitsförderung 2 (2), 36–41.
Internetadressen:
Aktionsbündnis für Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern:
www.aktionsbuendnis-gesundheit-mv.de/Aktionsbündnis/Aktionsbuendnis
Fachstelle für Prävention und Gesundheitsförderung Berlin: www.berlin.gesundheitfoerdern.de/Landesgesundheitskonferenz.1012.0.html
Geförderte Gesundheitsregionenplus in Bayern:
www.lgl.bayern.de/gesundheit/gesundheitsversorgung/gesundheitsregionenplus/gefoerderte_regionen
Gesundheitskonferenzen in NRW:
www.lzg.nrw.de/ges_land_nrw/konf/index.html
Landesgesundheitskonferenz Baden-Württemberg:
www.gesundheitsdialog-bw.de/landesgesundheitskonferenz
Zielthemen und prioritäre Handlungsfelder in Sachsen-Anhalt:
http://gesundheitsziele.de/cgi-bin/render.cgi?__cms_page=gz_in_den_bl_sachsen-anhalt
https://www.gesundheit-port.de/vorstand-und-team/
Geschäftsführung
Dr. Katharina Kappelhoff
Als Geschäftsführerin ist Dr. Katharina Kappelhoff für alle strategischen und inhaltlichen Fragen des PORT zuständig. Sie hat den Entwicklungsprozess des Gesundheitsnetzwerkes von Beginn an begleitet und ist die richtige Ansprechpartnerin, wenn es um das Gesundheitsnetzwerk geht.
Telefon: 0170 4882193
Mail: k.kappelhoff@gesundheit-port.de
https://www.spd-waldeck-frankenberg.de/2023/10/28/einblicke-in-das-modellprojekt-port/
Einblicke in das Modellprojekt PORT
am 28. Oktober 2023, 09:15 Uhr
Die Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion trafen sich Mitte Oktober in Willingen, um Einblicke in das Modellprojekt PORT zu bekommen, das seit 2019 in Willingen und Diemelsee besteht. PORT ist ein Gesundheitsnetzwerk, dass die Bürgerinnen und Bürger aus der Region versorgt und dafür passgenaue und bedarfsgerechte Versorgungslösungen bietet.
„Mit einer immer älter werdenden Bevölkerung geht eine steigende Anzahl von Pflegebedürftigen einher, hier brauchen wir Lösungen auch bei uns vor Ort. PORT bietet hier einen erfolgreichen Ansatz, von dem anderen Kommunen lernen können“, erläutert SPD Fraktionsvorsitzender Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling.
Neben der Versorgung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Demenz und pflegenden Angehörigen legt das PORT Netzwerk auch einen Schwerpunkt auf die Prävention und Gesundheitsförderung. „Ein gesunder Lebensstil, viel Bewegung und soziale Kontakte haben großen Einfluss auf die Entwicklung chronischer Erkrankungen, darunter auch Demenz“, erläutert Viktoria Biedermann in diesem Zusammenhang die Präventionsmaßnahmen.
„Wir wollen mit dem Projekt vor die Lage kommen, damit alle Menschen in der Region gesund und lange leben können.“ erläutert Dr. Katharina Kappelhoff, Geschäftsführerin im PORT das Präventionskonzept.
Wie die tägliche Arbeit im Netzwerk aussieht, erläuterte Versorgungslotsin Ingrid Potthoff, die als Pflegefachkraft und Casemanagerin die Klienten im PORT betreut. Der Kontakt zu PORT entsteht in den meisten Fällen über die Klienten oder Angehörige selbst, die sich bei Frau Potthoff melden. Durch das aktive Netzwerk aus Versorgern werden Klienten aber auch über die kooperierenden Arztpraxen, Pflegedienste, Apotheken, Therapeuten oder Krankenhäuser an PORT vermittelt. Im nächsten Schritt wird dann ein Hausbesuch vereinbart, um vor Ort zu schauen, was alles zu tun ist.
Neben den pflegerischen Fragen wird bei einem Hausbesuch auch auf Stolperfallen und Treppen geachtet. In diesen Fällen bietet das PORT Netzwerk eine kostenlose Wohnberatung an, die von ehrenamtlichen Wohnberater:innen aus der Region übernommen wird.
Alle Angebote des PORT Netzwerkes sind kostenlos und finanzieren sich über Mittel der hessischen Pflegekassen und des hessischen Sozialministeriums sowie Mitteln aus der Robert Bosch Stiftung und der Europäischen Union.
Eine gute Gesundheitsversorgung ist ein wichtiger Schlüssel für ein langes und gesundes Leben, weshalb der Zugang zu Versorgung eine entscheidende Rolle spielt. Gesundheitsförderung und Prävention sowie Unterstützung in Akutsituationen müssen daher Aufgabe der Kommunen und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sein. Da sind sich die Sozialdemokraten sicher.
„Am Ende ist es auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, ob ich auf dem Land gut versorgt werde oder nicht. Der Netzwerkansatz von PORT ist hier genau richtig“, hält Andreas Schaake, stellvertretender Fraktionsvorsitzender fest.
https://crossiety.app/news_cards/868629
SPD-Diemelstadt informiert sich über Gesundheitsnetzwerk PORT
Bei einer Informationsveranstaltung der SPD-Diemelstadt informierten sich Mitglieder der Fraktion und des Vorstandes über das Gesundheitsnetzwerk PORT. Organisiert hatte die Veranstaltung Diemelstadts Kreistagsmitglied Markus Budde. Geschäftsführerin Dr.
Katharina Kappelhoff stellte den Anwesenden, unter Ihnen auch Bürgermeister Andreas Fritz, die Arbeit des Netzwerkes vor. Ihm gehören die Gemeinden Willingen und Diemelsee an. Entstanden ist das Netzwerk vor dem Hintergrund einer immer älteren werdenden Gesellschaft. Bis 2030 gibt es laut Prognose 6 Mio. Pflegebedürftige Menschen. Davon werden 76% zu Hause, von ihren Angehörigen, gepflegt. Hier kann PORT unterstützend tätig werden. Finanziert wird PORT ausschließlich über Fördermittel der Robert-Bosch-Stiftung, dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und den hessischen Pflegekassen. Dem Netzwerk gehören über 40 Mitglieder wie Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Pflegedienste, Physiotherapeuten, Senioreneinrichtungen oder auch ehrenamtliche Betreuungsvereine an.
Durch dieses Netzwerk kann PORT viele organisatorische Aufgaben für alle Altersgruppen übernehmen. Von der gesunden KITA und Schule, über ein aktives Familienleben bis hin zu gesund alt werden ist alles dabei. Vor allem älteren Menschen wird, zusammen mit ihren Angehörigen, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen geholfen. Ob das Koordinieren von geeigneten Versorgungsangeboten, wie Pflege oder medizinische Versorgung, Hilfestellung beim Umbau von Wohnungen auf Barrierefreiheit oder Antragstellung für Zuschüsse oder Pflegestufen. Bürgermeister Andreas Fritz zeigte sich beeindruckt vom Gesundheitsnetzwerk PORT und möchte prüfen, wie man Diemelstadt in diesem Bereich auch weiterentwickeln kann. „Netzwerke zu schaffen, um all denjenigen Hilfe zu bieten, die Hilfe benötigen“, ist laut Andreas Fritz eine sehr gute Sache. Als ersten Schritt würde der Bürgermeister gerne einen Seniorenbeauftragten in Diemelstadt benennen, der als Ansprechpartner dient.
https://www.hausaerzte-hessen.de/aktuelles/news/753-port-willingen
Gesundheitsnetzwerk PORT: Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Kooperative Versorgungsmodelle haben Zukunft. So treibt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband das „Hausärztliche Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell“, kurz HÄPPI, voran. In Hessen gibt es bereits ähnliche Konzepte, zum Beispiel das Gesundheitsmodell Curandum für 21.000 Menschen in abgelegenen Stadtteilen Wiesbadens, das wir bereits vorgestellt haben. Oder das regionale Gesundheitsnetzwerk PORT Willingen- Diemelsee e. V., das mehr als 40 Leistungserbringer verbindet. Das innovative Modell entlastet Ärzte – und lockt sogar medizinischen Nachwuchs nach Nordhessen.
Willingen, 17.6.2024. „Als Hausarzt habe ich einen Versorgungsauftrag – und dazu gehört auch vieles an sozialer und sozialmedizinischer Arbeit, die ohne ein Netzwerk wie PORT es bietet, heutzutage wohl auf der Strecke bleiben würde“, sagt Dr. Dirk Bender. Der 56-jährige ist Facharzt für Allgemeinmedizin, Sportmedizin, Chirotherapie, Palliativmedizin, Notfallmedizin – und ärztlicher Leiter im Gesundheitsnetzwerk PORT Willingen-Diemelsee. Rund 11.000 Menschen leben in den beiden Gemeinden am westlichen Rand von Nordhessen. Die Region an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen gilt als strukturschwach, wie vielerorts ziehen junge Menschen weg, ihre Eltern sind im Krankheits- oder Pflegefall auf sich gestellt.
Bender, der auch erster Vorsitzender des Bezirks Waldeck im Hausärzteverband Hessen ist, kennt die Region wie seine Westentasche. Er ist dort aufgewachsen und nach dem Studium in Freiburg zurückgekehrt. Seit 2003 arbeitete er zunächst als Hausarzt in der Gemeinschaftspraxis Bender, Flake, Woywood, nach dem Ausscheiden von Dr. Flake seit Januar 2023 mit Dr. Marc Garbrecht in Willingen. Schon ab 2006 begannen nach und nach hausärztliche Strukturen wegzubrechen: „Als ich anfing, gab es hier noch sechs Allgemeinmediziner. Im Jahr 2012, als die Idee zu PORT entstand, waren es nur noch wir drei“, sagt Bender.
Sie arbeiten im Netzwerk PORT Willingen zusammen, von links: Versorgungslotsin Ingrid Potthoff, Caroline Rutkowski, stellvertretende Pflegedienstleiterin Pflegehotel Willingen, Dr. Dirk Sender, Hausarzt und erster Vorsitzender des Bezirks Waldeck im Hausärzteverband Hessen, Gesundheitslotsin Viktoria Biedermann und Susanne Canisius, Case-Managerin im Pflegehotel.
Patientinnen und Patienten frühzeitig unterstützen
Ursprünglich war PORT ein Projekt der Robert-Bosch-Stiftung mit dem Ziel, die ambulante Primär- und Langzeitversorgung zu verbessern. Mittlerweile ist PORT Willingen-Diemelsee ein eingetragener Verein, der Name steht für „Patientenorientiertes Zentrum zur Primär- und Langzeitversorgung“. Dem Netzwerk gehören Arztpraxen, Vertreter der Kommunen, Apotheken, Sanitätshäuser, Physiotherapeuten, rehabilitative Kurzzeitpflege- und Tagespflege, Seniorenheime und ambulante Pflegedienste an. Auch mit den Kliniken im Umkreis arbeitet das Netzwerk zusammen. PORT will erreichen, dass Patientinnen und Patienten – egal welcher Altersgruppe – möglichst frühzeitig durch professionelle, aber auch ehrenamtliche Strukturen unterstützt und begleitet werden. Ein wesentliches Ziel ist es, Versorgungsstrukturen so weiterzuentwickeln, dass die Angebote, die es bereits gibt, vernetzt und so besser nutzbar gemacht werden – damit die Betroffenen möglichst lange im eigenen Zuhause bleiben können.
PORT bündelt Kompetenzen
PORT bündelt die Kompetenzen verschiedener Gesundheitsberufe und will damit eine niedrigschwellige Anlaufstelle sein. Finanziert wird das Netzwerk zu 100 Prozent aus Fördermitteln. Die kamen in den ersten Jahren von der Robert-Bosch-Stiftung, später auch vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege und den hessischen Pflegekassen.
„Die Idee ist, alle Einwohner unserer Gemeinden Diemelsee und Willingen vom Lebensanfang bis zum Lebensende zu begleiten“, erklärt PORT-Gesundheitslotsin Viktoria Biedermann. So bietet der Verein zum Beispiel unter dem Motto „Gesund aufwachsen“ einen jährlichen Bewegungsparcours für Kindertagesstätten in der PORT-Geschäftsstelle im ehemaligen Kurpavillon an. Und es gibt Vortragsreihen zu Themen wie Demenz, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Um alle Angebote möglichst passgenau zuschneiden zu können, tauscht sich PORT Team bei vielen Gelegenheiten mit Bürgerinnen, Bürger, Patientinnen, Patienten, Familienangehörigen und Ehrenamtlichen aus, sagt Biedermann.
Dr. Bender beschreibt, wie PORT zum Beispiel ältere Menschen, deren Söhne oder Töchter weggezogen sind, unterstützt: „Wenn der Vater nach einem Sturz einen komplizierten Bruch erlitten hat und die Kinder weit entfernt leben, so dass sie sich nicht vor Ort um alles kümmern können, wird unser Netzwerk aktiv“. Hier tritt die Versorgungslotsin in Aktion.
Versorgungslotsinnen ermitteln die passenden Hilfen
Wo finden überforderte oder weit entfernt lebende Angehörige Unterstützung? Wie beantragt man einen Pflegegrad? Wie kommen Pflegebedürftige an finanzielle Hilfe, um die Stolperfalle im Flur zu beseitigen? Wo gibt es nach einem Krankenhausaufenthalt schnelle Hilfe, um wieder in den Alltag zu kommen? „Ich plane gemeinsam mit den Patientinnen, Patienten und ihren Angehörigen die nächsten Schritte, vermittele Ansprechpartner und passende Hilfsangebote wie etwa einen Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe. Ich kümmere mich auch um Rezepte und Verordnungen“, erklärt Ingrid Potthoff. Die gelernte Krankenschwester und Pflegedienstleiterin hat Case Management studiert – doch weil „Case Managerin“ so abstrakt klingt, heißt sie bei PORT „Versorgungslotsin“. Rund 300 Personen unterstützen sie und ihre Kollegin in Diemelsee pro Jahr.
Schwerpunkt liegt auf Prävention
Es geht allerdings nicht nur um die Akutversorgung: „Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Prävention“, betont Potthoff. „Wenn wir früh genug Schwierigkeiten in der eigenständigen Lebensführung erkennen, können wir erreichen, dass jemand möglicherweise erst später ins Krankenhaus oder Pflegeheim muss.“ So verschafft sie sich einen Überblick über die Gegebenheiten vor Ort: Ist die Wohnung barrierefrei? Kommt der Betroffene alleine zurecht? Welche Medikamente und Hilfsmittel werden benötigt?
Bei den ersten Besuchen überreicht Ingrid Potthoff auf Wunsch eine Notfallmappe, die gemeinsam mit Rettungsdiensten konzipiert wurde. Darin sind unter anderem Medikamentenpläne oder Patientenverfügungen zu finden. „Die Notfallmappe wird sehr gut angenommen und nachgefragt“, sagt sie.
Pflegehotel Willingen: bundesweit einmaliges Angebot
Ist eine Kurzzeitpflege unumgänglich, kommt das Willinger Pflegehotel ins Spiel. Neben den Pflegeleistungen bietet die Einrichtung tägliche Rehabilitationsmaßnahmen an und gilt damit als bundesweit einmalig. 56 Plätze für Pflegebedürftige und zehn Plätze für Angehörige hat das Pflegehotel derzeit. Zudem gibt es eine Tagespflege mit 31 Plätzen. „Wir bieten eine rehabilitative Kurzzeitpflege an, deren Ziel es ist, unsere Gäste wieder zu stabilisieren und eine Dauerpflege zu vermeiden“, erklärt Caroline Rutkowski, die stellvertretende Pflegedienstleiterin. Wichtig: Man spricht hier von Gästen, nicht von Patientinnen oder Patienten.
Gleichzeitig sollen deren Angehörige, die die häusliche Pflege stemmen, sich erholen. „Dazu verknüpfen wir Rehabilitation, Therapie und Pflege“, erklärt Susanne Canisius, die als Case-Managerin des Pflegehotels eng mit PORT-Versorgungslotsin Ingrid Potthoff zusammenarbeitet. Die pflegenden Angehörigen können zum Beispiel eine offene Badekur machen, während ihre pflegebedürftigen Angehörigen in derselben Einrichtung betreut werden. „Dieses Angebot ist so nachgefragt, das es Monate im Voraus ausgebucht ist“, sagt Rutkowski.
Unter dem Dach des Pflegehotels gibt es eine Physiotherapiepraxis und ein Begegnungscafé, beides steht der Willinger Bevölkerung ebenso offen wie Präventionsangebote vom Gerätetraining bis zur Wassergymnastik und von der Salzgrotte bis zur Lichttherapie.
Entlastung für den Hausarzt
Ärztlich betreut werden die Gäste des Pflegehotels bei Bedarf von Dr. Bender und Dr. Garbrecht, deren Praxis ganz in der Nähe liegt. Für das Praxisteam ist die Arbeit des PORT-Netzwerks eine wertvolle Unterstützung – und eine Entlastung: „Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen auch Tätigkeiten, um die ich mich früher quasi ehrenamtlich gekümmert habe.“ Zudem locke die umfangreiche Vernetzung sogar den ärztlichen Nachwuchs nach Nordhessen. Aus Sicht von Hausarzt Dr. Bender ist vor allem das Prinzip des aufsuchenden Casemanagements durch Hausbesuche, das bei PORT gelebt wird, ein großer Vorteil gegenüber den Gesundheitskiosken: „Dort müssen die Bürger hinkommen“.
https://www.spd-waldeck-frankenberg.de/2022/04/05/dr-daniela-sommer-zu-der-grossen-anfrage-pflegestuetzpunkte/
Dr. Daniela Sommer zu der großen Anfrage “Pflegestützpunkte”
am 05. April 2022, 09:15 Uhr
Sehr geehrter Herr Kreistagvorsitzender,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
erst einmal bedanke ich mich für die SPD-Fraktion für die Beantwortung unser Großen Anfrage. Wir wollten mit unserer Anfrage bzw. den zielgerichteten Fragen das große Zukunftsthema der pflegerischen Versorgung im Landkreis thematisieren.
Der Pflegestützpunkt informiert über Leistungen, bietet Hilfe, Unterstützung und Koordination bei Hilfebedarf entsprechend des gesetzlichen Auftrages.
Laut statistischem Landesamt gibt es in Waldeck-Frankenberg 10447 Pflegebedürftige, 2361 werden stationäre, 2316 ambulant, 497 teilstationäre und 5301 gar von Angehörigen betreut.
Herzlichen Dankeschön an alle in der Pflege Engagierten!
Mit einem Blick auf die Daten des Hessischen Pflegemonitors wird deutlich, dass der Anteil der Pflegebedürftigen, die Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung erhalten durchschnittlich hoch ist.
Das wiederum zeigt, dass der Bedarf an Leistungen und Betreuung hoch ist. Es braucht daher den Pflegestützpunkt und v. a. ein Casemanagement, um Betroffene durch den Pflege-/Versorgungsdschungel zu lotsen!
Mit einer guten Koordination von Leistungen und Angeboten, kommen zum einen bedarfsgerechte Hilfen bei den Menschen an, Pflegebedürftigkeit kann adäquat gemanagt werden, zum anderen kann damit eine gute/hohe Lebensqualität – auch in den eigenen vier Wänden – aufrechtgehalten werden.
Auch lassen sich mit einer passgenauen Versorgung Krankenhausaufenthalte, Überforderung und Überlastung von Angehörigen vermeiden.
Mit einer Lotsin, einem Lotsen bzw. einem gut funktionierenden Casemanagement kann ein gutes Setting aufgebaut werden.
Der Pflegestützpunkt ist daher wichtig und sein Ausbau bzw. dezentrale Beratungsmöglichkeiten sind unabdingbar in einer älterwerdenden Gesellschaft!
Insbesondere wollen wir als SPD, dass ein flächendeckendes, ambulantes Casemanagement angeboten wird, um die Menschen mit ihrem Hilfebedarf zu unterstützen, sie nicht alleine zu lassen!
Gemeindeschwestern/-pfleger sollen deswegen im Kreis aktiv werden. Sie werden am Pflegestützpunkt angedockt und analysieren und bieten Hilfestellung bei der häuslichen Versorgungssituation.
Vier Gemeindeschwestern allerdings sollen sich laut hessischen Sozialministerium rund 38.000-52.000 Bürgerinnen und Bürger kümmern, in Waldeck Frankenberg wäre eine Gemeindeschwester/ein Gemeindepfleger für 40.000 Bürgerinnen und Bürger im Versorgungsbereich zuständig.
Nicht jede/jeder hat einen Hilfebedarf und trotzdem wäre es wichtig, die Relation Gemeindeschwester: Bürger an den Bedarfen vor Ort besser anzupassen, damit jeder Unterstützung und Begleitung erhalten kann!
Deswegen wäre es wichtig, die Zahl der Pflegebedürftigen inkl. Hilfebedarf auf regionaler Ebene zu erheben. Denn nur dann können die Pflege und die benötigten Angebote daran ausgerichtet werden.
Das ist uns ein großes Anliegen!
Insgesamt müssen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige durch ein gutes Versorgungsnetz mit Betreuungsleistungen entlastet werden und Beratungen müssen auf kurzem Weg und auch in der Häuslichkeit, um den Hilfebedarf in den eigenen vier Wänden entsprechen zu können, besser möglich werden! Dafür setzen wir uns als SPD ein!
Natürlich braucht es auch neben dem Pflegestützpunkt und den Gemeindeschwestern ein Netzwerk aus Leistungserbringern: Ärzten, Apotheken, Entlastung-, Betreuungsleistungen etc., an die ein Casemanagement weiterleiten kann.
Deswegen sage ich nochmal, es ist essenziell, dass der Pflegestützpunkt zukünftig Zahlen und Bedarfe erhebt sowie im Gesetz verankert ein leitlinienbasiertes Entlassmanagement und Fallkonferenzen durchführt, um Angebote noch besser vernetzen und Pflegebedürftigen und Angehörigen eine bestmögliche Orientierung sein zu können.
Ich hoffe sehr, dass wir gemeinsam den Pflegestützpunkt und die Arbeit der Gemeindeschwestern7-pflegern weiterentwickeln und all jenen, die Hilfe benötigen, ein Kompass und eine wertvolle Hilfe sein werden und sich keiner alleine gelassen fühlt. Das sollte uns einen, ein gemeinsames Anliegen seien, damit jede und jeder im Alter oder bei Krankheit hier im Landkreis rundum gut versorgt ist!
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Projekt Gemeindepflegerin läuft in Waldeck-Frankenberg drei Jahre weiter
Stand: 11.05.2023, 05:20 Uhr
Das Projekt Gemeindepflegerin läuft drei Jahre weiter: Der Erste Kreisbeigeordnete Karl-Friedrich Frese und Kathrin Hartmann vom Pflegestützpunkt haben den Bewilligungsbescheid des hessischen Sozialministeriums erhalten. Frese und Hartmann stehen vor dem Kreishaus in Korbach am Schild mit dem Logo des Kreises.
Das Projekt Gemeindepflegerin läuft drei Jahre weiter: Der Erste Kreisbeigeordnete Karl-Friedrich Frese und Kathrin Hartmann vom Pflegestützpunkt haben den Bewilligungsbescheid des hessischen Sozialministeriums erhalten. © Karl Schilling
Das Projekt Gemeindepflegerin läuft in Waldeck-Frankenberg drei Jahre weiter: Das hessische Sozialministerium hat dem Kreisausschuss einen Bewilligungsbescheid über 547.200 Euro überreicht. Das Projekt bietet Hilfestellungen für Senioren.
Waldeck-Frankenberg – Im April 2022 begann im Kreis das Pilotprojekt, „es ist gut angelaufen“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Karl-Friedrich Frese. „Wir sind der einzige Kreis in Hessen, der es flächendeckend organisiert.“
In Waldeck-Frankenberg arbeiten seitdem vier Gemeindepflegerinnen. Sie gehören organisatorisch zum kreiseigenen Pflegestützpunkt, haben aber eigene Büros in Adorf, Sachsenhausen, Battenberg und Frankenau. Jede Fachfrau ist für einen festgelegten Bezirk zuständig, der rund 40.000 Einwohner umfasst.
So lange wie möglich selbstbestimmt leben
Die Gemeindepflegerinnen hätten die Aufgabe, ältere Menschen dabei zu unterstützen, „so lange wie möglich selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben“, berichtet Kathrin Hartmann vom Pflegestützpunkt. „Sie beraten in allen Fragen rund um das Thema Pflege.“ Sie sollten bereits im Vorfeld von schweren Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit „bei alltäglichen Problemlagen unterstützen“, beschreibt sie. Die Gemeindepflegerinnen hätten eine „Lotsenfunktion“: Ausgehend von den individuellen Bedürfnissen der Senioren verweisen sie auf Hilfsangebote.
Sie planen mit anderen wie Ärzten, Sozial- und Pflegediensten oder Angehörigen passende „Unterstützungsangebote vor Ort“.
Sie verweisen auf Hilfen und vermitteln Kontakte aus ihrem Netzwerk.
Sie stärken Netzwerke vor Ort.
Um das Projekt auf eine solide Grundlage zu stellen, hat die Kreisverwaltung im Januar einen „Leitfaden“ für die Arbeit der Gemeindepflegerinnen vorgelegt, er umreißt die Aufgabenfelder.
Land fördert die Unterstützungsangebote
2008 hat das Land das Programm „Gemeindeschwestern 2.0“ als Unterstützungsangebot für ältere Menschen aufgelegt. Um Verwechslungen mit den früher tätigen Gemeindeschwestern zu vermeiden, wurde es 2021 in „Gemeindepflegerinnen“ umbenannt.
Zur Förderung für 2023 bis 2026 hat das Land eine Richtlinie erlassen. Förderanträge dürfen Kreise und kreisfreie Städte stellen. Waldeck-Frankenberg hat sein Pilotprojekt im April 2022 gestartet.
Die Gemeindepflegerinnen sollen als Netzwerkerinnen Lücken schließen „zwischen ärztlicher und pflegerischer Versorgung und Angeboten der sozialen Teilhabe“. Dabei orientieren sie sich an den Wünschen der Klienten. „Sie sind die Organisatorinnen“, beschreibt Hartmann. „Sie sind da und hören zu, die Klienten können ihnen ihre Sorgen vortragen.“
Neben Senioren und ihren Angehörigen können auch Dritte wie Ärzte, Ortsvorsteher oder Nachbarschaftsinitiativen den Kontakt aufnehmen. Zunächst erfassen die Gemeindepflegerinnen den individuellen Bedarf nach Unterstützung in einem „strukturierten Vorgehen“, wie es im „Leitbild“ heißt.
Unterstützung durch Gemeindepflegerinnen
Mit Unterstützung durch das Land Hessen beschäftigt der Landkreis Gemeindepflegerinnen. Sie sollen bereits im Vorfeld von schwerer oder chronischer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit bei alltäglichen Problemlagen unterstützen – und damit eine selbständige Lebensführung sowie soziale Teilhabe so lange wie möglich erhalten. Sie führen selbst keine medizinischen oder pflegerischen Leistungen durch, sondern vermitteln und organisieren entsprechende Unterstützungsangebote vor Ort.
Das Angebot steht allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis zur Verfügung und umfasst:
Planung entsprechender Hilfen und Unterstützungsangebote vor Ort, gemeinsam mit Klienten und auch weiteren Beteiligten (Hausarzt, Angehörige)
Verweisberatung und Vermittlung in entsprechende Angebote und Hilfen vor Ort
·Stärkung von Netzwerken vor Ort
Insbesondere ältere Menschen profitieren von dem Angebot, da dadurch dazu beigetragen werden kann, dass Senioren lang in Ihrem gewohnten Umfeld gut versorgt leben können und die Hilfestellungen bekommen, die dazu notwendig sind. Das Angebot ist kostenlos. Der Kontakt kann zum Beispiel über den Pflegestützpunkt und die Gemeinden stattfinden. Für Beratungen oder Fragen sind die Gemeindepflegerinnen telefonisch, per E-Mail, und regelmäßig zu Sprechstundenzeiten in Diemelsee-Adorf, Waldeck-Sachsenhausen, Frankenau und Battenberg zu erreichen. Die genauen Zeiten der Sprechstunden werden noch ergänzt.
https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/informieren-beantragen/verwaltung-verstehen/fachdienste/gesundheit/unterstuetzung-durch-gemeindepflegerinnen/#accordion-1-1
Welche Gemeindepflegerinnen für welche Bereiche des Landkreises zuständig ist, ist in der unten stehenden Auflistung aufgeführt:
Bereich Bad Arolsen, Diemelstadt, Twistetal, Volkmarsen und Waldeck
Warteweg 36, 34513 Waldeck-Sachsenhausen (DRK Seniorenzentrum)
Tel. 0171 – 27 10 749