Mit vielen weiteren Infos:
Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG)
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Wohnform, mit dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt unter Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen zu ermöglichen. In ambulant betreute Wohngemeinschaften leben zwei bis zwölf Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf selbstbestimmt oder „trägergesteuert“. Der Unterstützungs- und Pflegebedarf wird dabei durch Dienstleistungsunternehmen (z.B. ambulante Pflegedienste), aber auch durch Unterstützung von An- und Zugehörigen oder Ehrenamtlichen gedeckt. Die Mieter*innen teilen sich Wohn-/Essbereich und Küche, während die Privatzimmer individuell gestaltet werden können.
https://www.pflege-in-hessen.de/formen-der-pflege/ambulant-betreute-wohngruppen/
Ambulant betreute Wohngruppen (Pflege-WG’s) – Zuschüsse zum Wohnungsumbau
Der Wunsch, im Alter möglichst selbstbestimmt zu leben, führt Menschen, die nicht mehr allein leben können, aber auch keine stationäre Pflege benötigen, zu einer neuen Form des Lebens in einer gemeinsamen Wohngruppe, den sogenannten Pflege-Wohngemeinschaften (Pflege-WG), zueinander. Gleichaltrige leben hier zusammen und organisieren gemeinsam die notwendige Unterstützung, ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.
So kann jedem Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen zusätzlich zu den anderen Leistungen ein Wohngruppenzuschlag von monatlich 224 Euro gewährt werden, sofern eine Pflegekraft in der Wohngruppe tätig ist. Damit kann eine Person finanziert werden, die in der Pflege-WG z.B. organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernimmt. Anspruch auf diese Leistung haben bereits Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1.
Jeder Pflegebedürftige, der sich an der Gründung einer solchen Wohngruppe beteiligt, kann einmalig eine Förderung von bis zu 2.613 Euro, max. 10.452 Euro pro Gruppe, erhalten. Dieser Zuschuss wird zusätzlich zu den evtl. Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewährt. Der Zuschuss kann bereits ab Pflegegrad 1 bezogen werden. Über Einzelheiten und die Verfahrensweise informiert die zuständige Pflegekasse.
Zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes (etwa beim Einbau breiter Türen für Rollstuhlfahrer) in einer solchen Wohngruppe kann jeder Pflegebedürftige einen Zuschuss von max. 4.180 Euro, jedoch begrenzt auf einen Höchstbetrag von 16.720 Euro, erhalten.
Voraussetzungen für die Anerkennung als Wohngruppe sind, dass:
regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige zusammen wohnen,
die WG den Zweck verfolgt, gemeinschaftlich eine ambulante pflegerische Versorgung für die Wohngruppe zu organisieren,
die Pflegebedürftigen bzw. die Wohngemeinschaft unabhängig darüber entscheiden können, welche Pflege- und Betreuungsleistungen für die Bewohner erbracht und welche Anbieter dafür ausgewählt werden.
Hessische Fachstelle für Demenz-WGs
Mit der am 1. September 2016 gegründeten Fachstelle für selbstverwaltete ambulant betreute Wohn-Pflege-Gruppen sollen Initiatoren und Projektverantwortliche in Hessen beim Aufbau und der Organisation unterstützt werden. Damit verbunden ist das Ziel, weitere Wohngemeinschaften zu fördern und niedrigschwellige Zugänge für die Gründung von selbstorganisierten Wohn-Pflege-Gruppen zu schaffen.
Bestehende Wohngemeinschaften können bei der Organisation ihrer WG begleitet und bei Fragen beraten werden. In Kooperation mit u.a. Vertretern aus Kommunen, Krankenkassen und Wohnungsbaugesellschaften soll die Entstehung von neuen selbstverwalteten ambulanten Wohngemeinschaften gefördert werden.
Als Fachstelle stehen wir mit Information und Beratung oder je nach Bedarf auch mit einer Weitervermittlung an geeignete Anlaufstellen in Ihrer Nähe als Ansprechpartner zur Verfügung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung_(Deutschland)#Leistungen_in_ambulant_betreuten_Wohneinrichtungen_(%E2%80%9EPflege-WG%E2%80%9C)
Leistungen in ambulant betreuten Wohneinrichtungen („Pflege-WG“)
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wurde der § 38a SGB XI eingeführt: Hier soll das Zusammenleben mehrerer Pflegebedürftiger in einer betreuten Wohngemeinschaft gefördert und dadurch die gegenseitige Hilfe unterstützt werden. Dieses Modell hat sich etwa bei Demenzwohngemeinschaften bewährt. Zur Deckung der organisatorischen Kosten der Pflege-WG erhalten Bewohner von der Pflegeversicherung neben den Leistungen zur Deckung der eigenen Pflege[41] einen sogenannten Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro, wenn die Pflege-WG folgende Voraussetzungen erfüllt:
Die WG muss aus mindestens drei Personen bestehen und darf höchstens zwölf Personen umfassen. Nicht alle, aber mindestens drei Personen müssen pflegebedürftig sein. Sie müssen „zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung“ in der WG leben (dies wird zum Beispiel für eine Familie mit drei Pflegebedürftigen nicht angenommen[42]).
Der Pflegebedürftige muss Leistungen zur häuslichen Pflege der Pflegeversicherung beziehen.
Es muss ein Betreuer vorhanden sein, der organisatorische Aufgaben der WG übernimmt; die Voraussetzung, dass der Betreuer die Bewohner auch tatsächlich selbst pflegen muss, ist zwischenzeitlich entfallen. Das heißt, in einer Pflege-WGs werden die Bewohner im Alltag durch eine Präsenzkraft unterstützt – unabhängig von der pflegerischen Versorgung.[43]
Es darf sich nicht um eine Einrichtung der teilstationären oder stationären Pflege handeln.
Der Wohngruppenzuschlag bleibt nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts bei anderen Sozialleistungen (insbesondere der Hilfe zur Pflege) als Einkommen unberücksichtigt.[44]
Im Regelfall schließt das Wohnen in einer Pflege-WG die parallele Inanspruchnahme teilstationärer Leistungen aus. Nur in Ausnahmefällen können teilstationäre Leistungen bewilligt werden, wenn die Versorgung in der Pflege-WG aufgrund besonderer Umstände nicht gewährleistet ist.
Man unterscheidet Pflege-WGs in anbieterverantwortete und selbstverantwortete Pflege-WGs. Eine anbieterverantwortete Pflege-WG wird durch einen Betreiber geleitet, die Einhaltung der im Landesgesetz verankerten Vorschriften wird von der Heimaufsicht überwacht. Eine selbstverantwortete Pflege-WG hingegen wird von den Bewohnern bzw. ihren Angehörigen selbst verwaltet und unterliegt nicht der Heimaufsicht.[43]
Wie eine im Auftrag des Bundesministerium für Gesundheits angefertigte Studie zeigte, ist in allen Bundesländern die Mehrheit der ambulant betreuten Pflege-WGs an Menschen mit Demenz ausgerichtet (Stand: 2017).[45.1] Sehr wenige richten sich speziell an andere Zielgruppen, etwa an Pflegebedürftige mit Behinderung, an Intensivpatienten oder an Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund.[45.2] 41,2 % der Pflege-WGs sind Mitglied in einem Verband.[45.2] Etwa 90 % der Pflege-WGs ließen sich bei der Gründung durch eine oder mehrere Institutionen beraten, am häufigsten von der zuständigen (Heimaufsichts-)Behörde oder von bereits bestehenden WGs, seltener von Wohlfahrtsverbänden, Fachberatungsstellen für Wohngemeinschaften oder anderen Institutionen.[45.3] Etwa ein Viertel der Pflege-WGs gibt an, dass bei Konflikten eine Moderation durch externe Personen erfolgt.[45.4]
Videos
Pflege-WG – ein gutes Beispiel?
Rund 650 Pflege-WGs gibt es bereits in Nordrhein-Westfalen. Im Selfkant, nahe an der niederländischen Grenze, hat eine Pflegefachkraft so eine WG gegründet. Eine Alternative zum Pflegeheim – die kostengünstig und persönlich sein soll.
Quelle: WDR Fernsehen
Dauer: 5:18 Minuten
https://www.bring-together.de/de/info/wohnformen/gefoerderte-pflege-wg
Geförderte Pflege-WG – eine Alternative für das Alter
30. September 2024 Lesezeit: 3:40 min Wohnformen, Share
Gemeinsam statt einsam – das ist das Motto einer Pflege-WG. Diese Wohnform bietet älteren Menschen eine selbstbestimmte Alternative zum Pflegeheim und wird von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt. Aber was macht eine geförderte Pflege-WG so attraktiv? [inkl. Video]
Was ist eine geförderte Pflege-Wohngruppe?
Was sind die Vorteile einer geförderten Wohngruppe?
Wer kann in eine geförderte Pflege-WG einziehen?
Finanzielle Förderung: Welche Zuschüsse gibt es?
Ist eine Pflege-WG die richtige Wahl für Sie?
Fazit: Pflege-WGs – eine Alternative mit bring-together
Geförderte Pflege-WGs: Selbstbestimmt leben im Alter | Video
Was ist eine geförderte Pflege-Wohngruppe?
Eine Pflege-WG ist eine Wohnform, in der Menschen mit Pflegegrad , oft unterstützt von Angehörigen oder anderen Bewohnern, zusammen in einer Wohnung oder einem Haus leben. Anders als im Pflegeheim bestimmen Sie in der Pflege-WG selbst, wie der Alltag organisiert und die Pflege gestaltet wird. Ein großer Vorteil ist die Flexibilität: Sie können selbst entscheiden, mit welchen Personen Sie zusammenleben möchten und wie viel Unterstützung Sie benötigen.
Was sind die Vorteile einer geförderten Wohngruppe?
Sie haben Ihr eigenes Zimmer, das Sie nach Ihren Vorstellungen einrichten können – Rückzugsort inklusive.
Sie können in Ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben, auch nah bei Familie und Freunden.
Sie bestimmen, mit wem und wie Sie zusammenleben möchten.
Gemeinschaft steht im Mittelpunkt: Es ist immer jemand da, mit dem Sie den Alltag teilen und Aktivitäten unternehmen können.
Sie gestalten Ihren Tagesablauf und die Pflege aktiv mit – kein Starres Pflegeheim-Muster.
Auch Angehörige ohne Pflegegrad können in die WG einziehen.
Wer kann in eine geförderte Pflege-WG einziehen?
Eine geförderte Pflege-WG besteht aus mindestens drei und maximal zwölf Bewohnern, die einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben. Interessant ist, dass auch Menschen ohne Pflegegrad, wie Angehörige, in diese Wohngemeinschaften einziehen können – jedoch ohne Anspruch auf finanzielle Unterstützung der Pflegekasse.
Wichtig zu wissen : Die Bewohner müssen die Wohngruppe bewusst zum Zweck der gemeinsamen Betreuung gründen. Es reicht nicht, wenn beispielsweise ein Ehepaar und ein einheimischer bereits zusammenleben und sich einfach zur Pflege-WG erklären. Mindestens eine Person muss neu dazukommen (BSG-Urteil vom 18.02.2016 B3P5/14R ).
Finanzielle Förderung: Welche Zuschüsse gibt es?
Die Pflegekasse unterstützt mit verschiedenen Leistungen die Gründung einer Pflege-WG. Somit ist die Pflegekasse der erste Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse und finanzielle Unterstützung geht.
Anschubfinanzierung
Wer eine Pflege-WG begründen möchte, kann von der einmaligen Anschubfinanzierung profitieren. Pro Person werden bis zu 2.613 Euro mit Pflegegrad gewährt, maximal jedoch 10.452 Euro für die gesamte Wohngruppe. Diese Förderung soll den Start erleichtern und kann beispielsweise für Umbaumaßnahmen oder organisatorische Aufgaben genutzt werden. Die Antragstellung sollte innerhalb eines Jahres nach Gründung erfolgen.
Wohngruppenzuschlag
Jede pflegebedürftige Person in der WG erhält auf Antrag monatlich 224 Euro , die für die Anstellung einer Wohngruppenleitung verwendet werden kann. Diese Person übernimmt organisatorische Aufgaben wie die Planung von Fremdfirmen oder die Koordination von Pflegediensten. Dabei darf der Wohngruppenzuschlag nur für die gemeinschaftliche Organisation genutzt werden, nicht für die individuelle Pflege.
Zuschüsse für wohnfeldverbessernde Maßnahmen
Bis zu 4180 Euro pro Person (max. 16.720 Euro pro WG) können für Umbaumaßnahmen beantragt werden, die die Pflege zu Hause erleichtern. Dies kann zum Beispiel ein barrierefreies Bad oder eine rollstuhlgerechte Küche sein. Sollte sich die Pflegesituation ändern, wie etwa der Bedarf einer Rampe für den Rollstuhl, kann ein weiterer Zuschuss beantragt werden.
Pooling von Leistungen
Ein besonderer Vorteil in der Pflege-WG ist das sogenannte Pooling : Bewohner können ihre Pflegeleistungen zusammenlegen, um Zeit und Kosten zu sparen . Das bedeutet, dass beispielsweise mehrere Personen denselben Pflegedienst beauftragen und sich so zusätzliche Betreuungszeiten leisten können. Auch bei hauswirtschaftlichen Aufgaben wie dem Kochen können so effizientere Lösungen gefunden werden.
Ist eine Pflege-WG die richtige Wahl für Sie?
Das Leben in einer Pflege-WG ist nicht für jeden geeignet. Es erfordert Offenheit, sich auf andere Menschen einzulassen, und die Bereitschaft, im Alltag Kompromisse einzugehen. Hier einige Überlegungen, die Ihnen helfen können, diese Frage für sich zu beantworten:
Eine Pflege-WG ist ideal, wenn Sie:
Gemeinschaft lieben: Wenn Sie gerne unter Menschen sind und es genießen, den Alltag in der Gesellschaft zu verbringen, könnte die WG perfekt für Sie sein. Einsamkeit gibt es in einer WG selten – dafür umso mehr Gesprächsstoff und gemeinsame Aktivitäten.
Offen für Kompromisse sind: Gemeinschaftliches Wohnen bedeutet, dass Sie sich mit den anderen Bewohnern abstimmen müssen, sei es bei der Planung des Tages oder der Pflege. Sie teilen sich Räume und treffen gemeinsame Entscheidungen.
Aktiv bleiben möchten: In vielen Pflege-WGs wird erwartet, dass Sie sich, je nach Ihren Möglichkeiten, im Alltag einbringen. Das kann in der Küche, im Garten oder bei der Organisation des Alltags sein.
Fazit: Pflege-WGs – eine Alternative mit bring-together
Die von der Pflegeversicherung geförderte Pflege-Wohngemeinschaft kann unter den richtigen Voraussetzungen eine hervorragende Betreuungsform für Ihre Angehörigen sein. Sie bietet nicht nur eine selbstbestimmte und gemeinschaftliche Lebensweise, sondern auch finanzielle Entlastung durch verschiedene Zuschüsse. Wenn Sie bereits eine geeignete Immobilie besitzen oder für Ihre Angehörigen eine bestehende Pflege-WG suchen, kann dies der ideale Rahmen für eine liebevolle und individuell abgestimmte Betreuung sein.
Weitere Infos inkl. einer Checkliste zur Gründung einer Pflege-WG finden Sie in diesem PDF. https://blog.bring-together.de/uploads/media/6780fc30f3c9d/hcec-info-gefoerderte-wohngruppen-15.pdf
Geförderte Pflege-WGs: Selbstbestimmt leben im Alter | bring-together Interview
1.219 Aufrufe 27.06.2025 DORTMUND
Pflegebedürftig, aber trotzdem selbstbestimmt wohnen?
Pflege-Wohngemeinschaften bieten eine attraktive Alternative zum Pflegeheim – gemeinschaftlich, bezahlbar und mit Förderung durch die Pflegekasse.
In dieser Folge von Gemeinsam Wohnen spricht Mary-Anne Kockel mit Jürgen Griesbeck vom pme Familienservice und Robin Grunwald, Gründer der Pflege-WG „Kumpel und Hütte“. Gemeinsam werfen sie einen Blick hinter die Kulissen von geförderten Pflege-WGs – für wen sie geeignet sind, wie sie funktionieren und wie du selbst aktiv werden kannst.
👉 Ideal für alle, die im Alter nicht allein wohnen möchten, eine Pflege-WG bewohnen, planen oder Angehörige begleiten.
Folgende Fragen werden beantwortet:
1. Was ist das Besondere an Pflege-Wohngemeinschaften? 00:25
2. Für wen eignen sich Pflege-WGs? 01:03
3. Welche finanziellen Vorteile gibt es? 01:49
4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 03:33
5. Wie funktionieren Pflege-WGs auf dem Land? 03:43
6. Können Pflege-WGs in bestehende Wohnprojekte integriert werden? 04:38
7. Wie sieht das Beispiel der Pflege-WG „Kumpel und Hütte UG“ aus? 06:02
8. Wer kann bei dir in die Pflege-WG einziehen? 06:13
9. Warum brauche ich Pflegegrad 2 in deiner Pflege-WG? 06:38
10. Ist deine Pflege-WG barrierefrei? 07:31
11. Wie sieht der Alltag in deiner Pflege-WG aus? 08:16
12. Was kostet mich ein Platz in deiner Pflege-WG? 10:16
13. Kann ich auch mit Grundsicherung in deine Pflege-WG einziehen? 11:33
14. Wie bewerbe ich mich für deine Pflege-WG? 12:14
15. Wie finde ich Angebote und Hilfe zur Realisierung einer Pflege-WG? 12:46
Alter und Demenz – Eine Woche in der Alzheimer-WG | WDR Doku
794.382 Aufrufe 15.11.2018
Demenz: Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland ergeht es so. Über die Erkrankung wird viel geredet. Das meiste klingt trostlos. Wie lebenswert ist aber das Leben mit Demenz? Muss Donya Angst vor dem Alter und der Krankheit haben?
Um das herauszufinden, zieht die Reporterin für eine Woche in eine Alzheimer-WG und teilt sich ein Zimmer mit Hermine Kirschner. Frau Kirschner ist 88 Jahre alt und dement, aber in einem frühen Stadium, das heißt, ihr Kurzzeitgedächtnis funktioniert meistens noch. Bei den anderen Mitbewohnern ist das nicht unbedingt der Fall. Mit Frau Kirschner und ihren sechs anderen Mitbewohnern wird die Reporterin zusammenleben, Küche, Bad und das Wohnzimmer teilen – rund um die Uhr. Ein Vorgeschmack auf die Zukunft? (2016)