Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG)
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Wohnform, mit dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt unter Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen zu ermöglichen. In ambulant betreute Wohngemeinschaften leben zwei bis zwölf Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf selbstbestimmt oder „trägergesteuert“. Der Unterstützungs- und Pflegebedarf wird dabei durch Dienstleistungsunternehmen (z.B. ambulante Pflegedienste), aber auch durch Unterstützung von An- und Zugehörigen oder Ehrenamtlichen gedeckt. Die Mieter*innen teilen sich Wohn-/Essbereich und Küche, während die Privatzimmer individuell gestaltet werden können.
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